Die Schwarzfahrt stellt eine Obliegenheitsverletzung dar. Als Folge einer Obliegenheitsverletzung wird der Versicherer leistungsfrei, d.h. er muss nicht an den Gegner zahlen. In Fällen der Schwarzfahrt ist die Leistungsfreiheit jedoch auf den Betrag von 5000,00 Euro beschränkt.
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