Ja. Sie haben die Möglichkeit, den Schaden "zurückzukaufen". Sie müssen dann nachträglich Ihrer Versicherung die Aufwendungen erstatten mit der Folge, dass Ihr KFZ-Haftpflichtvertrag nicht höhergestuft wird. Denn schließlich hatte Ihre Versicherung durch Ihre Erstattung keine Aufwendungen.
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