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Sachverständiger und Kaskoversicherung

3 häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Das sind die Antworten auf Ihre Fragen.

Wer darf den Sachverständigen bei einem Schaden aussuchen, den die eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung übernehmen soll?

Hier hat die Kaskoversicherung es in der Hand, den entsprechenden Sachverständigen auszuwählen. Sie als Kaskoversicherter haben kein Wahl- oder Mitspracherecht, sondern sind weisungsgebunden.
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Was kann ich tun, wenn der Sachverständige, den die Kaskoversicherung ausgewählt hat, in meinen Augen kein ordnungsgemäßes Gutachten abgeliefert hat?

Sollten Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sein, können Sie die Entscheidung eines Sachverständigenausschusses verlangen. Sowohl Sie als Versicherungsnehmer als auch Ihre Kaskoversicherung benennen jeweils einen Sachverständigen, die dann zusammen einen Ausschuss bilden und sich über die tatsächliche Schadenshöhe auseinandersetzen. Kommt es zu keiner Einigung, entscheidet ein Obmann im Rahmen der vorliegenden Gutachten.
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Wer trägt die Kosten des Sachverständigenausschusses?

Die muss die unterlegene Partei tragen.
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Zuletzt aktualisiert am 28.09.2010

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