Sollten Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sein, können Sie die Entscheidung eines Sachverständigenausschusses verlangen. Sowohl Sie als Versicherungsnehmer als auch Ihre Kaskoversicherung benennen jeweils einen Sachverständigen, die dann zusammen einen Ausschuss bilden und sich über die tatsächliche Schadenshöhe auseinandersetzen. Kommt es zu keiner Einigung, entscheidet ein Obmann im Rahmen der vorliegenden Gutachten.
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