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Reparatur

Zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung dem Geschädigten die Reparaturkosten aus, wenn er das Auto nicht reparieren lässt oder es selbst repariert?

Ja. Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, sein Auto reparieren zu lassen. Um an die Geldleistung zu kommen, muss man der Versicherung ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag vorlegen. Man erhält dann den dort ausgewiesenen Betrag erstattet. Die Mehrwertsteuer wird allerdings nicht ersetzt, da diese bei der fehlenden oder selbst durchgeführten Reparatur auch nicht angefallen ist. Man erhält hier den sogenannten fiktiven Reparaturschaden erstattet.
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Die gegnerische Versicherugng hat an mich geleistet. Muss ich der Versicherung nun nachweisen, dass ich die Zahlung für die Reparatur verwendet habe?

Die Verwendung dieser Summe ist nicht zweckgebunden. Wenn Ihnen danach ist, dann können Sie das Geld für Ihren nächsten Urlaub zurücklegen.
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Zuletzt aktualisiert am 20.01.2012

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