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Punktestand

3 häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Das sind die Antworten auf Ihre Fragen.

Muss die Verwaltungsbehörde Verwarnungen bei bestimmten Punkteständen aussprechen?

Bevor die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis entzieht, wird der Fahrerlaubnisinhaber beim Erreichen von 8 und 14 Punkten verwarnt. Das ist zwingend vorgeschrieben.
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Gibt es einen Punkte-Erlass, falls die Fahrerlaubnisbehörde die Verwarnung bei bestimmten Punkteständen unterlässt?

Sind 14 Punkte ohne Ermahnung erreicht, erfolgt eine Rückstufung auf 13 Punkte. Kommt der Fahrerlaubnisinhaber, ohne zum zweiten Mal ermahnt worden zu sein, auf 18 oder mehr Punkte, wird er bei 17 Punkten eingereiht.
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Wo erfahre ich meinen Punktestand?

Sie können eine Anfrage beim Verkehrszentralregister in Flensburg stellen. Dort teilt man Ihnen Ihren aktuellen Punktestand mit. Ein Musterschreiben für diese Anfrage finden Sie in unserem Ratgeber.
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Zuletzt aktualisiert am 20.01.2012

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