Der Fahrerlaubnisinhaber wird zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet bzw. er erhält eine erneute gebührenpflichtige Verwarnung, sofern er in den letzten fünf Jahren bereits an einem Aufbauseminar teilgenommen hatte. Desweiteren wird er auf die freiwilligeTeilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung hingewiesen und er wird informiert, dass bei Erreichen von 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Lesen Sie mehr zu Punkte