Für Mängel Ihres Gebrauchtwagens haften Sie nach dem Gesetz wie ein Verkäufer. Haben Sie die Gewährleistung nicht vertraglich ausgeschlossen, müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Händler Nacherfüllung verlangt oder vom Vertrag zurücktritt. Tritt der Händler vom Kaufvertrag zurück, hat das zwar keine Auswirkung auf den Gesamtvertrag. Sie sind aber verpflichtet, den vollen Neuwagenkaufpreis zu entrichten. Ihr Altfahrzeug bekommen Sie dann wieder zurück.
Lesen Sie mehr zur Inzahlunggabe