Es bestehen verschiedene Gegner mit unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen, die für den eingetretenen Schaden haften. Zum einen ist dies der Fahrer des gegnerischen Fahrzeugs, ferner der Halter des gegnerischen Fahrzeugs sowie die KFZ-Haftpflichtversicherung des gegnerischen Fahrzeugs, wobei ich gegen Letztere einen sogenannten Direktanspruch habe.
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