Die Vereinbarung über eine Probefahrt ist regelmäßig mit einem stillschweigenden Haftungsausschluss verbunden, weil die Autohändler gegen solche Schäden versichert sind. Dies gilt nicht für grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Lesen Sie mehr zur Haftung bei Probfahrt
Muss ich beim Kauf von Privat für Schäden während der Probefahrt haften?
Für Schäden, die Sie mit dem fremden Fahrzeug anrichten, müssen Sie dem privaten Verkäufer gegenüber Schadensersatz leisten. Lesen Sie mehr zur Haftung bei Probfahrt
Kann ich als Käufer generell von einem Haftungsausschluss bei der Probefahrt ausgehen?
Soweit es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt, können Sie als Käufer davon ausgehen, dass die Haftung während der Probefahrt auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Schadensverursachung begrenzt ist. Lesen Sie mehr zur Haftung bei Probfahrt
Kann ich mit dem privaten Verkäufer einen Haftungsausschluss vereinbaren?
Sie können mit dem Verkäufer einen Haftungsausschluss vereinbaren, am besten schriftlich. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit kann nach allgemeiner Auffassung nicht ausgeschlossen werden. Lesen Sie mehr zur Haftung bei Probfahrt
Zuletzt aktualisiert am 28.09.2010
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