Innerhalb welcher Frist muss ich meine Unfallbeteiligung meiner Haftpflichtversicherung melden?
Die eigene Haftpflichtversicherung ist innerhalb einer Woche von dem Schadenereignis zu informieren.
Welche Informationsfrist gilt für Unfälle mit Todesfolge?
Sollte ein Beteiligter an den Unfallfolgen verstorben sein, ist die eigene Haftpflichtversicherung innerhalb von 48 Stunden zu informieren.
Wann muss ich mich bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung gemeldet haben, um diese über den Unfall und meine Schadensersatzansprüche zu informieren?
Innerhalb von zwei Wochen sollte man die gegnerische Haftpflichtversicherung über die Geltendmachung von Schadenersatz informieren. Die konkrete Bezifferung des Schadens kann später erfolgen.
Zuletzt aktualisiert am 20.01.2012
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