Nutzer motorisierter Krankenfahrstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h benötigen keine Fahrerlaubnis mehr, sondern eine Prüfbescheinigung. Erreicht das Gefährt lediglich 10 km/h, ist auch diese nicht mehr erforderlich. Einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden, sowie Zug- und Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h sind ebenfalls fahrerlaubnisfrei. In den fahrerlaubnisfreien Fällen beträgt das Mindestalter 15 Jahre.
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