Arbeitnehmer sind für die Zeit einer Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger bei einem vorübergehenden Erwerbsausfall weitgehend abgesichert. Zunächst erhält man eine Entgeltfortzahlung für eine Zeit von sechs Wochen von seinem Arbeitgeber. Danach erhält man Krankengeld. Darüber hinausgehende Verluste deckt die gegnerische Haftpflichtversicherung ab.
Lesen Sie mehr zu Erwerbsausfall