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Ersttäter

2 häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Das sind die Antworten auf Ihre Fragen.

Wer gilt als Ersttäter?

Derjenige, den in den letzten zwei Jahren vor der Ordnungswidrigkeit (sowie bis zur Bußgeldverhängung) kein Fahrverbot getroffen hat, gilt als Ersttäter.
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Wann hat ein Ersttäter das Fahrverbot einer Verwaltungsbehörde anzutreten?

Der Ersttäter darf den Beginn seiner Fahrabstinenz innerhalb eines Zeitrahmens von vier Monaten frei bestimmen, sofern es sich um ein verwaltungsbehördliches Fahrverbot handelt.
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Zuletzt aktualisiert am 20.01.2012

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