Da für ein Mofa keine Fahrerlaubnis vorgesehen ist, ist diese motorisierte Fortbewegung erlaubt, wenn man eine Prüfbescheinigung besitzt - es sei denn, dass die Mofa-Benutzung durch die Verwaltungsbehörde oder das Gericht ausdrücklich verboten wird.
Lesen Sie mehr zu Entzug der Fahrerlaubnis ...