ivw

Eigenreparatur

2 häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Das sind die Antworten auf Ihre Fragen.

Zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung dem Geschädigten die Reparaturkosten aus, wenn er das Auto nicht reparieren lässt oder es selbst repariert?

Ja. Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, sein Auto reparieren zu lassen. Um an die Geldleistung zu kommen, muss man der Versicherung ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag vorlegen. Man erhält dann den dort ausgewiesenen Betrag erstattet. Die Mehrwertsteuer wird allerdings nicht ersetzt, da diese bei der fehlenden oder selbst durchgeführten Reparatur auch nicht angefallen ist. Man erhält hier den sogenannten fiktiven Reparaturschaden erstattet.
Lesen Sie mehr zu Eigenreparatur

Bekommt man während der Zeit der Eigenreparatur auch eine Nutzungsentschädigung für die Zeit, in der man sein Auto nicht nutzen kann?

Grundsätzlich schon, wenn man für die Dauer der Reparatur keinen Mietwagen in Anspruch nimmt. Bei der Bemessung ist die im Sachverständigengutachten festgestellte voraussichtliche Reparaturdauer heranzuziehen.
Zuletzt aktualisiert am 28.09.2010

Die Informationen auf unserer Homepage sind sorgfältig recherchiert. Eine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Beiträge kann jedoch nicht übernommen werden.
  • Druckversion
  • Zurück
Pfad zur aktuellen Seite
Sie befinden sich hier: Start > Auto & Verkehr > Häufige Fragen
Hauptnavigation
Webseiten der D.A.S.
Allgemeine Seiten
Europas Nr.1 im Rechtsschutz.
 
Suchbegriff eingeben - mit Enter-Taste Suche starten