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Deutsches Büro Grüne Karte e.V.

6 häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Das sind die Antworten auf Ihre Fragen.

Welche Schäden reguliert das Deutsche Büro Grüne Karte e. V.?

Das Deutsche Büro Grüne Karte e. V. ist zuständig für Haftpflichtschäden in Deutschland, die durch ein im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug verursacht wurden.
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Welche Angaben über das im Ausland zugelassene Kraftfahrzeug und dessen Halter muss ich gegenüber dem Deutschen Büro Grüne Karte e.V. machen?

Legen Sie die Grüne Karte (Doppel oder Kopie) des Unfallgegners vor und teilen Sie Namen und Anschriften der Beteiligten, Unfallort, Unfalldatum, amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs, Fahrzeugtyp, ausländische Versicherungsgesellschaft und Nummer des Versicherungsscheins mit.
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Wie erfolgt die Regulierung durch das Deutsche Büro Grüne Karte e. V.?

Zur Regulierung wird ein hiesiges Versicherungsunternehmen herangezogen, um im Auftrag des Deutschen Büro Grüne Karte e.V. den Schadenfall abzuwickeln. Die Schadensregulierung erfolgt nach deutschem Recht.
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Wie erreiche ich das Deutsche Büro Grüne Karte e.V.?

Die Postanschrift lautet: Deutsches Büro Grüne Karte e.V., Postfach 10 14 02, 20009 Hamburg. Telefonisch erreichen Sie das Deutsche Büro Grüne Karte unter 040/334 400, die Faxnummer lautet: 040/334 407 040. Die Meldung eines Schadenfalles kann auch per E-Mail erfolgen unter folgender E-Mail-Adresse: claims@gruene-Karte.de .
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Benötige ich selbst auch eine Grüne Karte?

Vorlage der Grünen Karte ist weiterhin sinnvoll auf Auslandsreisen. Im Fall der Fälle kann mit der Grünen Karte im internationalen Straßenverkehr der bestehende Versicherungsschutz nachgewiesen werden. Zwar gilt in Europa das Kennzeichenabkommen, d.h. das amtliche Kennzeichen genügt als Basis für die Regulierung. Auf "Nummer sicher" gehen Sie jedoch, wenn Sie zusätzlich die Grüne Karte bei sich führen.
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Woher bekomme ich eine Grüne Karte?

Fragen Sie bei Ihrer eigenen KFZ-Haftpflichtversicherung nach. Diese stellt Ihnen die sogenannte Grüne Karte aus. Sie wird immer bis Ablauf des Jahres (d.h. bis zum 31.12. eines Jahres) ausgestellt. Legen Sie Ihre ausgefüllte Grüne Karte in Ihr Auto, so dass Sie die Karte immer dabei haben und bei einem Unfall sofort und unproblematisch Ihren Versicherungsschutz nachweisen können.
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Zuletzt aktualisiert am 28.09.2010

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