Als Betriebsgefahr bezeichnet man alle Gefahren, die das Fahrzeug typischerweise mit sich bringt und automatisch in den Verkehr hereinträgt, nämlich dass ein Fahrzeug an und für sich eine gefährliche Sache ist. Die Betriebsgefahr kann relevant werden im Bereich des Mitverschuldens. Hier muss man sich die Frage gefallen lassen, inwiefern die eigene Betriebsgefahr den Unfall mitverursacht hat.