Eine solche wird verlangt bei Anzeichen für Alkoholmissbrauch, wiederholten Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss, Fahrten im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille oder einer Atemalkoholkonzentration ab 0,8 mg/l und bei Entziehung der Fahrerlaubnis aus diesen Gründen.
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