Ausland

3 häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Das sind die Antworten auf Ihre Fragen.

Werden Verkehrsverstöße eingetragen, die im Ausland begangen wurden?

Nein, Verkehrsverstöße, die im Ausland begangen wurden, werden im Verkehrszentralregister nicht eingetragen.
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Darf ich, wenn mir in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen worden ist, im Ausland dennoch ein (Miet-)Fahrzeug führen?

Grundsätzlich gilt das in Deutschland ausgesprochene Fahrverbot tatsächlich auch nur in Deutschland.
Aber: Da Sie sämtliche Führerscheindokumente in amtliche Verwahrung geben müssen, können Sie im Ausland keinen Nachweis über Ihre Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen erbringen. Allein dieser fehlende Nachweis gilt in einigen Ländern schon als Fahren ohne Fahrerlaubnis und ist strafbar!
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Müssen Berufskraftfahrer mit einer Eintragung wegen Fahrtzeitüberschreitung und Verstoß gegen EG-Sozialvorschriften rechen?

Nein, Berufskraftfahrer müssen bei Verstößen gegen Sozial- und Arbeitsvorschriften nicht mit einer Eintragung in das Verkehrszentralregister rechnen.
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Zuletzt aktualisiert am 01.07.2010

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