Grundsätzlich gilt das in Deutschland ausgesprochene Fahrverbot tatsächlich auch nur in Deutschland.
Aber: Da Sie sämtliche Führerscheindokumente in amtliche Verwahrung geben müssen, können Sie im Ausland keinen Nachweis über Ihre Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen erbringen. Allein dieser fehlende Nachweis gilt in einigen Ländern schon als Fahren ohne Fahrerlaubnis und ist strafbar!
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