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Agenturvertrag

3 häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Das sind die Antworten auf Ihre Fragen.

Was ist ein Agenturvertrag?

Beim Agenturvertrag beauftragen Sie Ihren Gebrauchtwagenhändler, Ihr Altfahrzeug an einen Käufer zu vermitteln. Der Weiterverkauf Ihres "Alten" erfolgt dabei von Privat an Privat. Der Händler ist nur Vermittler.
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Wer ist Vertragspartner beim Agenturvertrag?

Hier gibt es keine eindeutige Antwort. Es ist zu prüfen, wer das wirtschaftliche Risiko des Geschäfts trägt. Zulässig ist das Agenturgeschäft aber nur dann, wenn der private Verkäufer rechtlich und wirtschaftlich die Verkaufsrisiken und -chancen hat.
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Welche Folgen hat ein Agenturvertrag?

Beim Agenturvertrag sind die Regeln des Verbrauchsgüterkaufs (§§ 474 ff. BGB) nicht anzuwenden. Das heißt, der Verkäufer muss die Beweislastumkehr des § 476 nicht gegen sich gelten lassen und kann die Sachmängelhaftung ausschließen.
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Zuletzt aktualisiert am 15.12.2010

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