Darf die Versicherung eine durch die Reparatur eingetretene Wertverbesserung abziehen?
Sollte sich durch den Einbau neuer Teile der Wert des Autos verbessern, darf die Versicherung auch einen "Abzug neu für alt" vornehmen, d.h. Sie dürfen nicht die neue Stoßstange einfach so behalten, da Sie durch die Reparatur Ihre alte, schon leicht verkratzte Stoßstange los geworden sind. Diesen Vorteil müssen Sie sich anrechnen lassen.
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Wird jede Wertverbesserung angerechnet?
Nein, Voraussetzung ist, dass durch die neu eingebaute Sache ein Vermögensvorteil entstanden ist, der messbar ist.