Um zu vermeiden, dass der Schädiger begünstigt wird, wenn kein Abschleppunternehmen beauftragt wird, sondern das Abschleppen von einer Privatperson durchgeführt wird (für die der Geschädigte uU noch nicht einmal etwas gezahlt hat, wenn ihn z.B. ein Freund abgeschleppt hat), zahlen die Versicherungen bis zu 50% der Kosten, die ein Abschleppunternehmen hätte abrechnen können.
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