Seit dem 1. Februar 2005 ist es amtlich: Im Rahmen der Anpassung an EU-Vorschriften hat der Gesetzgeber eine neue Führerscheinklasse eingeführt.
Jugendliche ab 16 Jahren dürfen ab jetzt Quads, Trikes und Leicht-PKW im Straßenverkehr führen - vorausgesetzt, sie besitzen die neue Fahrerlaubnis der Klasse
S.
Führerscheinklassen und Fahrzeuge
Die neue Führerscheinklasse gilt für dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis zu einem Leergewicht von 350 kg.
Die
zulässige Motorleistung ist dabei begrenzt auf:
- Fremdzündungsmotor (Benziner): Maximal 50 ccm Hubraum
- Andere Verbrennungsmotoren (Diesel): Maximal 4 kW Nutzleistung
- Elektromotoren: Maximal 4 kW (ca. 5,5 PS) Dauerleistung.
Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit dieser Fahrzeuge darf 45 km/h betragen. Wichtig zu wissen ist auch, dass diese Fahrzeuge der Klasse S nicht auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen geführt werden dürfen.
Welche Fahrerlaubnis?
Wer bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) oder T (Zugmaschinen) ist, darf auch die Fahrzeuge der Klasse S fahren.
Nicht führen ...
... darf die Fahrzeuge der Klasse S, wer bisher nur einen Führerschein der folgenden Klassen hat:
A (Krafträder bis 25 kW)
A1 (Krafträder bis 125 ccm und 11 kW)
M (Moped bis 50 ccm und 40 km/h)
L (Zugmaschinen bis 32 km/h).
Inhaber dieser Fahrerlaubnisklassen müssen eine praktische und theoretische Zusatzprüfung mit verringertem Theorieanteil zum Erwerb der Klasse S ablegen.
Vom Prüfungsstress zur "S-Klasse"
Fahranfänger haben eine praktische und eine theoretische Fahrschulausbildung mit Prüfungen zu absolvieren, sowie eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kursus über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort beizubringen.
Fahrzeugtypen
Quad ...
... Geländespaß mit eingebauter Kippgefahr
Ein Quad ist ein vierrädriges Kraftfahrzeug mit einem Fahrersitz und Motorradlenker. Es ist wahlweise mit einem Schalt- oder Automatikgetriebe ausgestattet, die Geschwindigkeitsregulierung erfolgt mittels Daumenhebel. Ursprünglich wurden die Fahrzeuge für Geländefahrten konzipiert, sind in alltagstauglichen Versionen aber bereits auch im Straßenverkehr unterwegs. Darunter sind Fahrzeuge mit erheblicher Motorleistung, für die die Fahrerlaubnis-Klasse S nicht ausreicht. Die Fahrzeuge lassen sich erst mit einiger Übung sicher manövrieren. Preis: Ab 1.500 Euro.
Kritiker dieser Fahrzeugart bemängeln deren geringe Fahrstabilität und hohe Kippgefahr bei Kurvenfahrten.
Trike ...
... Dreirad für Erwachsene
Trikes sind dreirädrige, motorradähnliche Kraftfahrzeuge. Die Fahrerlaubnis-Klasse A (Krafträder bis 25 kW) reicht für das Trike nicht aus.
Wer allerdings über Klasse B (bzw. Klasse 3) verfügt, darf sich unbesorgt auf alle Quads, Trikes und in die nachfolgend beschriebenen Miniautos schwingen.
Leicht-PKW ...
... aus "Plaste und Elaste"
Leicht-PKW mit 50 ccm-Motor und bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h sind in anderen EU-Ländern bereits häufiger im Straßenverkehr zu sehen. Die Fahrzeuge sind zum Preis von ca. ab 8.000 Euro zu haben. Experten bemängeln unter anderem das hohe Aufprall- Sicherheitsrisiko wegen der überwiegenden Verwendung von Kunststoffbauteilen.
Zulassung
Die Fahrzeuge der Fahrerlaubnisklasse S sind zulassungsfrei, benötigen jedoch eine Betriebserlaubnis und tragen ein Versicherungskennzeichen (andere Fahrzeuge, z.B. Quads mit stärkerer Motorleistung, bedürfen der amtlichen Zulassung).
Helmpflicht
Die Fahrer dreirädriger Kleinkrafträder trifft die Helmpflicht.
Dies gilt seit dem 1.1.2006 auch für das Führen von Quads ("Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge ohne Aufbau"). Es sei denn, es werden vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt.
Wichtige Vorschriften:
§ 76 Ziff.8 FeV Übergangsrecht
§ 21a Abs.2 StVO Sicherheitsgurte, Schutzhelme