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Omnibusse

... im Linienverkehr durch Städte und Länder
Auch in einem Rolls Royce wird geweint - vielleicht noch mehr als in einem Bus.
(Françoise Sagan, französische Schriftstellerin)
Sie bringen Kinder pünktlich zur Schule, deren Eltern rechtzeitig zur Arbeitsstelle und Familien an den Urlaubsort. Als Busfahrer transportieren Sie kostbare Fracht und sind sich Ihrer Verantwortung bewusst.
Zur Erinnerung noch einmal die Klasseneinteilung für Kraftomnibusse:
Klasse Bedeutung
D1 Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
D1E Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wobei die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg sowie die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen darf.
D Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
DE Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Auf der Höhe der Zeit

An die Stelle der bisherigen Fahrerlaubnisklassen 2 und 3 in Verbindung mit einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung treten nun die Klassen D, DE, D1 und D1E.

Im Vergleich zu den alten Klassen 2 und 3 gibt es zwei wichtige Änderungen:
Zum einen ist für Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen die neue Klasse "D" geschaffen worden.
Zum anderen wurde für Anhänger ab einem bestimmten Gewicht (siehe oben) eine eigene Fahrerlaubnis mit der Erweiterung "E" eingeführt.

Eine zusätzliche Fahrerlaubnis brauchen Sie nach wie vor für die Fahrgastbeförderung.
Eine solche liegt vor, wenn Sie in Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen mit Fahrgästen unterwegs sind.
Fahrerlaubnisklassen alt Fahrerlaubnisklassen neu
2,3 Kraftfahrzeuge über 7.500 kg bzw. unter 7.500 kg D siehe oben
DE siehe oben
D1 siehe oben
D1E siehe oben
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung - Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Die Moderne im Überblick

Hier die Startbedingungen für Ihre Kraftfahrerkarriere:  
Klasse um-fasst voraus-gesetzt Mindest-alter Eignungs-test Geltungs-dauer
D1 - B 21 Jahre Augenärztliche Untersuchung, Allgemein-ärztliche Untersuchung 5 Jahre
D1E C1E* BE D1 21 Jahre Augenärztliche Untersuchung, Allgemein-ärztliche Untersuchung 5 Jahre
D D1 B 21 Jahre Augenärztliche Untersuchung, Allgemein-ärztliche Untersuchung 5 Jahre
DE D1E C1E* BE D 21 Jahre Augenärztliche Untersuchung, Allgemein-ärztliche Untersuchung 5 Jahre
Fahrgast- beför- derung - B 19 Jahre, bei Krankenkraft- wagen 21 Jahre Augenärztliche Untersuchung, Allgemein-ärztliche Untersuchung 5 Jahre
* nur wenn C1 vorhanden ist

Um an die genannten Fahrerlaubnisklassen zu gelangen, müssen Sie sich einer intensiven Gesundheitskontrolle unterziehen.
Zum einen dürfen Sie nicht so krank sein, dass dies Ihre Eignung ausschließt. Zum anderen haben Sie besondere Anforderungen hinsichtlich Ihrer

  • Belastbarkeit
  • Orientierungsleistung
  • Konzentrationsleistung
  • Aufmerksamkeitsleistung
  • Reaktionsfähigkeit
zu erfüllen. Zum Nachweis müssen Sie ein medizinisches Gutachten vorlegen.
Der erste Teil der Gesundheitskontrolle wird alle fünf Jahre wiederholt. Das volle Untersuchungsprogramm trifft Sie dann wieder ab dem 50. Lebensjahr.

Neues Format, neuer Inhalt

Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis vor dem 1. Januar 1999 erworben haben, bleibt alles beim Alten. Sie können wahlweise Ihren alten Führerschein behalten oder gegen ein modernes Exemplar umtauschen. Nachteile entstehen Ihnen in keinem Fall. Sie dürfen dieselben Fahrzeugtypen fahren wie bisher.

Entscheiden Sie sich für den Umtausch, wird Ihre Lizenz folgende Buchstaben statt Ziffern enthalten:

In der Bundesrepublik Deutschland gültige Fahrerlaubnisklassen, die ab dem 01.12.1954 erteilt worden sind.
Fahrerlaubnisklasse alt Datum der Erteilung Fahrerlaubnisklasse neu
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen beliebig D1, D1E, D, DE
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen (beschränkt auf Fahrzeuge mit nicht mehr als 14 Fahrgastplätzen) beliebig D1, D1E
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen (beschränkt auf Fahrzeuge mit nicht mehr als 24 Fahrgastplätzen oder nicht mehr als 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse) beliebig D1, D1E
In der Deutschen Demokratischen Republik gültige Fahrerlaubnisklassen, die ab dem 01.12.1954 erteilt worden sind.
Fahrerlaubnisklasse alt Datum der Erteilung Fahrerlaubnisklasse neu
D (ohne Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen) beliebig M, B, BE, C1, C1E, L
D (mit Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen) beliebig M, B, BE, C1, C1E, D1, D1E, D, L
DE (ohne Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen) beliebig M, B, BE, C1, C1E, L, T
DE (mit Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen) beliebig M, B, BE, C1, C1E, D1, D1E, D, DE, L, T

Wichtige Vorschriften:
§ 6 FeV Einteilung der Fahrerlaubnisklassen        
§ 9 FeV Vorbesitz einer Fahrerlaubnis anderer Klassen     
§ 10 FeV Mindestalter    
§ 11 FeV Eignung    
§ 12 FeV Sehvermögen      
§ 23 FeV Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen     
§ 76 FeV Übergangsrecht    
Anl. 3 FeV Umstellung von Fahrerlaubnisklassen alten Rechts und Umtausch von ...       
Anl. 4 FeV Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrtzeugen      
Anl. 5 FeV Eignungsuntersuchung für Bewerber und Inhaber der Klassen C, C1 ...    
Anl. 6 FeV Anforderungen an das Sehvermögen    

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Zuletzt aktualisiert am 22.04.2010

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