Viele Bundesländer haben beim Modellversuch "Begleitetes Fahren mit 17" mitgezogen 7. Fahrstunden dürfen sogar bereits im Alter von 16,5 Jahren genommen werden. Nach abgelegter Fahrprüfung erhalten die Fahranfänger zunächst eine Prüfbescheinigung, zum 18. Geburtstag gibt es dann als Geschenk den richtigen Führerschein. Dieses Modell hat sich nun soweit bewährt, dass es in Kürze in ganz Deutschland eingeführt werden wird. Am 04.08.2010 hat das Kabinett dem Vorschlag des Bundesverkehrsministers Ramsauer zugestimmt, das Straßenverkehrsgesetz zu ändern. Voraussichtlich wird wir das "Begleitete Fahren mit 17" somit ab 01.01.2011 bundesweit möglich sein.
Angst vor den motorisierten Straßenverkehrs-Novizen muss allerdings niemand haben, denn die jüngst gewonnene automobile Freiheit hat einen entscheidenden Haken: Es geht nicht ohne Mama oder Papa oder eine andere ältere und erfahrene Begleitperson.
Bis zur Volljährigkeit des jungen Verkehrslehrlings muss bei dessen Fahrten immer ein geübter Co-Pilot auf dem Beifahrersitz Platz nehmen.
Der Begleiter muss mindestes 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren die Fahrerlaubnis haben und darf mit höchstens drei Punkten im Flensburger Zentralregister in der Kreide stehen. So bestimmt es der Gesetzgeber in der Fahrerlaubnisverordnung. Die möglichen Begleitpersonen stehen namentlich in der rosa "Prüfbescheinigung", die den minderjährigen Kraftfahrern die ersten Erfahrungen im Straßenverkehr möglich macht.
Wichtige Vorschriften: § 48a FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) Voraussetzungen