Sie gehören zusammen wie die Uniform zum Polizisten: Die Fahrerlaubnis und der Führerschein. Identisch sind sie trotzdem nicht.
Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Erlaubnis. Dies ist die
Fahrerlaubnis. Der Nachweis hierfür wird amtlich bescheinigt. Dies ist der
Führerschein. Der
Führerschein ist also das Papier, auf dem die
Fahrerlaubnis steht.
Tipp
Wollen Sie Ihre automobile Karriere bereits vor dem Fahrschulbesuch vorbereiten?
Auf privatem Gelände dürfen Sie - völlig legal - Ihre Geschicklichkeit trainieren.
Der "Mofa- Führerschein"
Für bestimmte Kraftfahrzeuge reicht eine "Sparversion", die so genannte Prüfbescheinigung. Dieser Begriff wird sowohl für die Erlaubnis als auch ihren Nachweis verwendet. Der Erwerb stellt an die theoretische und praktische Ausbildung allerdings weit geringere Anforderungen.
Modellversuch: Begleitetes Fahren
Hier können Sie mehr zur Prüfbescheinigung beim
"Führerschein mit 17" nachlesen.
Die Alternativen
Es kommt auf Ihren Anspruch und das Einsatzgebiet an:
| erforderliche Genehmigung |
Fahrzeugtyp |
| keine |
- Einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden
- Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler u. ä.) jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h
- Nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich gebrechliche oder behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge (motorisierte Krankenfahrstühle) mit einem Sitz, einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 10 km/h
- Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h (Mofas), wenn der Fahrzeugführer vor dem 01.04.1965 geboren ist (besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein)
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| Prüfbescheinigung |
- Nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich gebrechliche oder behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge (motorisierte Krankenfahrstühle) mit einem Sitz, einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h aber nicht mehr als 25 km/h
- Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h (Mofas), wenn der Fahrzeugführer nach dem 01.04.1965 geboren ist (besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein)
Einleuchtend: Als Inhaber einer (beliebigen) Fahrerlaubnis müssen Sie keine Prüfbescheinigung erwerben. |
| Fahrerlaubnis |
alle übrigen Kraftfahrzeuge (einschließlich der auf 6 km/h gedrosselten Personenkraftwagen!) |
| Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung |
Beförderung von Fahrgästen in
- Taxen
- Mietwagen
- Krankenkraftwagen
- Personenkraftwagen im Linienverkehr
- Personenkraftwagen bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen
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