ivw
Klicken Sie auf die Karikatur und Sie sehen sie größer.

Lastkraftwagen

... Dieselduft und Straßenstaub

 

 

Sie sind Tag für Tag unterwegs und transportieren Sperriges, Flüssiges und Gefährliches. Und dazu tragen Sie als Berufskraftfahrer auch noch ein schweres Stück Verantwortung. Das wirkt sich auf Ihre Fahrerlaubnis aus.
Zur Erinnerung noch einmal die Klasseneinteilung für Lastkraftwagen:
Klasse Bedeutung
C1 Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg, im Inland auch Kraftomnibusse - ohne Fahrgäste -, wenn die Fahrten lediglich der Überprüfung des technischen Zustandes der Fahrzeuge dienen.
C1E Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wobei die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg sowie die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen darf.
C Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
CE Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Auf der Höhe der Zeit

An die Stelle der bisherigen Fahrerlaubnisklasse 2 treten nun die Klassen C und CE:
Fahrerlaubnisklassen alt Fahrerlaubnisklassen neu
2 Kraftfahrzeuge über 7.500 kg einschließlich Züge mit mehr als drei Achsen C siehe oben
CE siehe oben
3 Kraftfahrzeuge bis 7.500 kg einschließlich Züge mit nicht mehr als 3 Achsen (es kann also ein einachsiger Anhänger mitgeführt werden, wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) B siehe Personenkraftwagen
BE siehe Personenkraftwagen
C1 siehe oben
C1E siehe oben
Im Vergleich zu den alten Klassen 2 und 3 gibt es zwei wichtige Änderungen:
Zum einen gab es bisher nur eine Gewichtsgrenze: 7.500 kg. Nun gibt es zwei: 3.500 kg und 7.500 kg.

Die Einteilung lautet daher
  • bis 3.500 kg: Klasse B (siehe Personenkraftwagen )
  • 3.500 kg bis 7.500 kg: Klasse C1
  • über 7.500 kg: Klasse C.
Zum anderen wurde für Anhänger ab einem bestimmten Gewicht (siehe oben) eine eigene Fahrerlaubnis mit der Erweiterung "E" eingeführt.

Die Moderne im Überblick

Hier die Startbedingungen für Ihre Kraftfahrerkarriere:
Klasse umfasst vorausgesetzt Mindestalter Eignungstest Geltungsdauer
C1 - B 18 Jahre Augenärztliche Untersuchung, Allgemeinärztliche Untersuchung bis zum 50. Lebensjahr, danach 5 Jahre
C1E DE* D1E** BE C1 18 Jahre Augenärztliche Untersuchung, Allgemeinärztliche Untersuchung bis zum 50. Lebensjahr, danach 5 Jahre
C C1 B 18 Jahre, unter bestimmten Bedingungen 21 Jahre Augenärztliche Untersuchung, Allgemeinärztliche Untersuchung 5 Jahre
CE DE* D1E** C1E BE T C 18 Jahre, unter bestimmten Bedingungen 21 Jahre Augenärztliche Untersuchung, Allgemeinärztliche Untersuchung 5 Jahre
* nur wenn D vorhanden ist ** nur wenn D1 vorhanden ist

Für die alte Klasse 2 betrug das Mindestalter bisher 21 Jahre.
Für die neue Klasse C genügen nun 18 Jahre, wenn der Lastkraftwagen eine Gesamtmasse von 7.500 kg nicht überschreitet oder eine abgeschlossene Ausbildung als Berufskraftfahrer vorliegt.
Neu ist auch das Erfordernis einer Gesundheitskontrolle. Sie dürfen nicht so krank sein, dass dies Ihre Eignung ausschließt. Bei den Klassen C und CE wird dies von Anfang an alle fünf Jahre überprüft, bei den Klassen C1 und C1E erst ab dem 50. Lebensjahr.

Neues Format, neuer Inhalt

Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis vor dem 1. Januar 1999 erworben haben, können Sie wieder wahlweise Ihren alten Führerschein behalten oder gegen ein modernes Exemplar umtauschen.

Entscheiden Sie sich für den Umtausch, wird Ihre Lizenz folgende Buchstaben statt Ziffern enthalten:

In der Bundesrepublik Deutschland gültige Fahrerlaubnisklassen, die ab dem 01.12.1954 erteilt worden sind.
Fahrerlaubnisklasse alt Datum der Erteilung Fahrerlaubnisklasse neu
2 bis 31.03.1980 M, A1, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T
ab 01.04.1980 M, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T
In der Deutschen Demokratischen Republik gültige Fahrerlaubnisklassen, die ab dem 01.12.1954 erteilt worden sind
Fahrerlaubnisklasse alt Datum der Erteilung Fahrerlaubnisklasse neu
C bis 31.03.1980 M, A1, B, BE, C1, C1E, C, L, T
ab 01.04.1980 M, B, BE, C1, C1E, C, L, T
CE beliebig M, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T

Beachten Sie jedoch folgende Besonderheiten:

Vor Vollendung des 50. Lebensjahres werden Ihnen als Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 2 (BRD) bzw. CE (DDR) automatisch die Klassen C1, C1E, C und CE zuerkannt.

Nach Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie die Klassen C und CE gesondert beantragen, auch wenn Sie Inhaber eines Führerscheins der Klasse 2 (BRD) oder CE (DDR) waren. Dies hat zur Folge, dass Sie sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen müssen, die alle 5 Jahre zu wiederholen ist.

Wer zum Zeitpunkt des 1.1.1999 bereits das 50. Lebensjahr erreicht hatte, bekam eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Bis dahin musste eine Gesundheitsprüfung abgelegt werden. Andernfalls durfte er ab dem 1.1.2001 keinen Lastwagen mehr steuern.

Wichtige Vorschriften:
§ 6 FeV Einteilung der Fahrerlaubnisklassen        
§ 9 FeV Vorbesitz einer Fahrerlaubnis anderer Klassen       
§ 10 FeV Mindestalter    
§ 11 FeV Eignung       
§ 12 FeV Sehvermögen     
§ 23 FeV Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen     
§ 76 FeV Übergangsrecht     
Anl. 3 FeV Umstellung von Fahrerlaubnisklassen alten Rechts und Umtausch von ...            
Anl. 4 FeV Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen         
Anl. 5 FeV Eignungsuntersuchung für Bewerber und Inhaber der Klassen C, C1 ...         
Anl. 6 FeV Anforderungen an das Sehvermögen    
VO (EWG) 3820/85 Art. 5

Weitere themenbezogene Seiten
Zuletzt aktualisiert am 24.01.2011

Die Informationen auf unserer Homepage sind sorgfältig recherchiert. Eine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Beiträge kann jedoch nicht übernommen werden.
  • Druckversion
  • Zurück
Pfad zur aktuellen Seite
Sie befinden sich hier: Start > Auto & Verkehr > Fahrerlaubnis
Hauptnavigation
Webseiten der D.A.S.
Allgemeine Seiten
Europas Nr.1 im Rechtsschutz.
 
Suchbegriff eingeben - mit Enter-Taste Suche starten