drucken   schliessen
D.A.S.-Rechtsportal - Erwerb der Fahrerlaubnis - Krafträder - 09.09.2010 10:12:59

Krafträder

... die A-Klasse auf zwei Rädern
Wer Motorrad fährt, hat mehr vom Leben. Er muss es nur gut begründen können.
(Jan Leek, deutscher Journalist)
Es ist eine Art Klassenkampf, bis Sie die unbeschränkte Herrschaft über die Pferdestärken Ihres motorisierten Zweirades haben.
Zur Erinnerung noch einmal die Klasseneinteilung für Krafträder:
Klasse Bedeutung
M Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm (Moped, Mokick) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Kleinkrafträder, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen)
A1 Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW = 15 PS (Leichtkrafträder)
A Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Auf der Höhe der Zeit

An die Stelle der bisherigen Fahrerlaubnisklassen 4, 1b, 1a, 1 treten nun die Klassen M, A1, A:
Fahrerlaubnisklassen alt Fahrerlaubnisklassen neu
4 Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm und 50 km/h M siehe oben
1b Krafträder bis 125 ccm und 11 kW = 15 PS A1 siehe oben
1a Krafträder bis 25 kW = 34 PS und nicht mehr als 0,16 kW/kg = 0,22 PS/kg A siehe oben
1 Leistungsunbeschränkte Krafträder A siehe oben
Im Vergleich zur alten Klasse 4 wurde in der neuen Klasse M die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 45 km/h verringert.
Allerdings gelten auch Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h als Fahrzeuge der Klasse M, sofern sie bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Die Moderne im Überblick

Hier die Startbedingungen für Ihre Kraftfahrerkarriere:
Klasse umfasst voraus- gesetzt Mindestalter Eignungstest Geltungs- dauer
M

-

-

16 Jahre Sehtest, Augen- ärztliche Unter- suchung bei Nicht- bestehen des Sehtests trotz Sehhilfe unbefristet
A1 M

-

16 Jahre für Leichtkraft- räder bis 80 km/h, 18 Jahre für Leichtkraft- räder über 80 km/h Sehtest, Augen- ärztliche Unter- suchung bei Nicht- bestehen des Sehtests trotz Sehhilfe unbefristet
A A1 M

-

18 Jahre beim stufen- weisen Einstieg, 25 Jahre beim direkten Einstieg Sehtest, Augen- ärztliche Unter- suchung bei Nicht- bestehen des Sehtests trotz Sehhilfe unbefristet
Funkelnd, röhrend und bullenstark - die Krafträder der A-Klasse. Zwei Wege führen Sie zur unbeschränkten Nutzung:
  • Der stufenweise Einstieg (Stufenführerschein) steht Ihnen schon ab 18 Jahren offen, wenn Sie sich zunächst mit einem Motorrad von Eselsstärke zufrieden geben (Nennleistung von höchstens 25 kW = 34 PS und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg = 0,22 PS/kg).
    Nach zwei Jahren dürfen Sie dann auf unbegrenzten Pferdestärken die Zügel freigeben.
  • Der direkte Einstieg verlangt Geduld von Ihnen, weil Sie bis zum 25. Lebensjahr warten müssen. Außerdem ist sowohl die Ausbildung als auch die Prüfung auf einem Kraftrad mit mindestens 44 kW = 60 PS zu absolvieren. Dann können Sie unbeschränkt aufsteigen.

Neues Format, alter Inhalt

Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis vor dem 1. Januar 1999 erworben haben, bleibt alles beim Alten.
Sie können wahlweise Ihren alten Führerschein behalten oder gegen ein modernes Exemplar umtauschen. Nachteile entstehen Ihnen in keinem Fall. Ihr alter Führerschein behält uneingeschränkt Geltung.

Entscheiden Sie sich für den Umtausch, dürfen Sie dieselben Fahrzeugtypen fahren wie bisher.
Ihre Lizenz wird folgende Buchstaben statt der alten Ziffern enthalten:

In der Bundesrepublik Deutschland gültige Fahrerlaubnisklassen, die ab dem 01.12.1954 erteilt worden sind.
Fahrerlaubnisklasse alt Datum der Erteilung Fahrerlaubnisklasse neu
1 beliebig M, A1, A
1a beliebig M, A1, A
1 (beschränkt auf Leicht- krafträder) beliebig M, A1
1b beliebig M, A1
4 bis 31.03.1980 M, A1
ab 01.04.1980 M
In der Deutschen Demokratischen Republik gültige Fahrerlaubnisklassen, die ab dem 01.12.1954 erteilt worden sind.
Fahrerlaubnisklasse alt Datum der Erteilung Fahrerlaubnisklasse neu
A beliebig M, A1, A
M bis 31.03.1980 M, A1
ab 01.04.1980 M

Das Mofa - keine Klasse für sich

Keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine Prüfbescheinigung benötigen Sie für einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h (Mofas), wenn Sie nach dem 01.04.1965 geboren, aber mindestens 15 Jahre alt sind.
Ältere Mofafahrer brauchen nicht einmal die Prüfbescheinigung, müssen aber Ihren Personalausweis bei sich führen.

Wichtige Vorschriften:
§ 4 FeV Erlaubnispflicht und Ausweisungspflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen       
§ 5 FeV Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas              
§ 6 FeV Einteilung der Fahrerlaubnisklassen             
§ 10 FeV Mindestalter                
§ 11 FeV Eignung                      
§ 12 FeV Sehvermögen        
§ 23 FeV Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen  
§ 76 FeV Übergangsrecht         
Anl. 3 FeV Umstellung von Fahrerlaubnisklassen alten Rechts und Umtausch von ...    
Anl. 4 FeV Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen        
Anl. 6 FeV Anforderungen an das Sehvermögen           

Zuletzt aktualisiert am 01.07.2010

Die Informationen auf unserer Homepage sind sorgfältig recherchiert. Eine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Beiträge kann jedoch nicht übernommen werden.
  • Druckversion
  • Zurück
Suchbegriff eingeben - mit Enter-Taste Suche starten