ivw
Klicken Sie auf die Karikatur und Sie sehen sie größer.

Karten

... statt großer grauer Lappen lieber reizvoll rosa Scheckkarte?

 

 

So handlich und klein wie jetzt waren die Führerscheine noch nie. Bis im Januar 1999 das EU-Exemplar im Scheckkartenformat eingeführt wurde, gab es eine ganze Reihe von Vorläufern (einschließlich der aus der ehemaligen DDR).
Wer noch im Besitz einer solchen antiquierten Lizenz ist, braucht sich aber nicht zu sorgen:

Alle diese Führerscheine bleiben gültig und müssen nicht umgetauscht werden.

Hiervon ausgenommen sind nur folgende Fälle:

  • Eine Fahrerlaubnisklasse wird neu erworben
  • Eine Änderung in den persönlichen Verhältnissen (z. B. Namensänderung) soll in den Führerschein eingetragen werden
  • Der alte Führerschein ist abgenutzt, verloren gegangen oder entwendet worden.
Natürlich können die Führerscheine auf freiwilliger Basis umgetauscht werden. Dies ist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde möglich.

Wie sieht der neue Führerschein aus?

So sieht die Vorderseite aus ...
Nr. Bedeutung
1. Name, Doktorgrad
2. Vorname
3. Geburtsdatum und -ort
4a. Datum der Ausstellung des Führerscheins (Herstellungsdatum der Karte)
4b. Datum des Ablaufs der Gültigkeit des Führerscheins als Dokument (in Deutschland unbefristet)
4c. Name der Ausstellungsbehörde
5. Nummer des Führerscheins
6. Lichtbild des Inhabers
7. Unterschrift des Inhabers
8. Wohnort (in Deutschland nicht vorgesehen)
9. Klassen, für die die Fahrerlaubnis erteilt wurde (eingeschlossene Klassen - ausgenommen M, L und T - werden nicht aufgeführt)
... und so die Rückseite:
Nr. Bedeutung
9. Sämtliche Fahrerlaubnisklassen (auch eingeschlossene Klassen)
10. Datum der Fahrerlaubniserteilung der jeweiligen Klasse (kann auch im Feld 14 unter Angabe der Nr. 10 eingetragen sein); nicht erteilte Klassen werden durch einen Strich entwertet
11. Gültigkeitsdatum befristet erteilter Fahrerlaubnisklassen
12. Beschränkungen und Zusatzangaben (einschließlich Auflagen) zu den erteilten Fahrerlaubnisklassen in verschlüsselter Form
13. Feld für Eintragungen anderer Mitgliedstaaten nach Wohnsitzwechsel ins Ausland
14. Feld für die Eintragung des Datums der Fahrerlaubniserteilung (siehe Nr. 10)
Auflagen und Beschränkungen werden in Feld 12 codiert. Hier erfahren Sie die Bedeutung dieser so genannten Schlüsselzahlen.
Obwohl der Führerschein zentral von der Bundesdruckerei hergestellt wird, ist das Feld 14 auf der Rückseite beschreibbar. Daher kann der Prüfer das Datum der Erteilung in den vorbereiteten Führerschein eintragen, so dass der Bewerber nach bestandener Prüfungsfahrt direkt in sein eigenes Vehikel umsteigen darf.

Wie kann der alte Führerschein umgetauscht werden?

Entscheiden Sie sich für einen Umtausch, müssen Sie bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde persönlich vorsprechen. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
  • Pass oder Personalausweis
  • Alter Führerschein
  • Lichtbild schwarz/weiß oder farbig ohne Kopfbedeckung im Halbprofil in der Größe 35 x 45 mm
  • Karteikartenabschrift, wenn der bisherige Führerschein von einer anderen Straßenverkehrsbehörde ausgestellt wurde.
Der Umtausch kostet etwa 25 EURO. Ihr neues Führerscheinexemplar wird exklusiv durch die Bundesdruckerei hergestellt. Nach etwa vier Wochen werden Sie benachrichtigt und können Ihren Fahrausweis abholen.
Haben Sie dafür keine Zeit, bitten Sie jemand um Hilfe. Vergessen Sie aber nicht, ihm eine Vollmacht und ein Ausweisdokument mitzugeben.

Wichtige Vorschriften

§ 25 FeV Ausfertigung des Führerscheins             
Anl. 8 FeV Allgemeiner Führerschein, Dienstführerschein, Führerschein zur Fahrgastbeförderung   
Anl. 9 FeV Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein  

Weitere themenbezogene Seiten
Zuletzt aktualisiert am 24.01.2011

Die Informationen auf unserer Homepage sind sorgfältig recherchiert. Eine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Beiträge kann jedoch nicht übernommen werden.
  • Druckversion
  • Zurück
Pfad zur aktuellen Seite
Sie befinden sich hier: Start > Auto & Verkehr > Fahrerlaubnis
Hauptnavigation
Webseiten der D.A.S.
Allgemeine Seiten
Europas Nr.1 im Rechtsschutz.
 
Suchbegriff eingeben - mit Enter-Taste Suche starten