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Fahrerlaubnisklassen

... Artenvielfalt im Verkehrsdschungel
Auf Klassendenken trifft man besonders im Straßenverkehr.
Damit Sie sich besser zurecht finden, haben wir die Klassen in fünf Gruppen zusammengefasst:
Fahrzeugtyp Fahrerlaubnisklasse
Krafträder M, A1, A
Personenkraftwagen B, BE
Lastkraftwagen C1, C1E, C, CE
Omnibusse D1, D1E, D, DE
Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke sowie Krankenfahrstühle L, T
Quads, Trikes und Mini- Autos bis 45 km/h und andere dreirädrige Kleinkrafträder S
Hier können Sie den Ziffernsalat entschlüsseln.

Keine Sorge: Wenn Sie Ihren alten gegen den neuen Führerschein umtauschen, dürfen Sie in jedem Fall dieselben Fahrzeuge führen, wie mit der alten Fahrerlaubnis. Sie haben keine Nachteile zu befürchten.




Wichtige Vorschriften:
§ 6 FeV Einteilung der Fahrerlaubnisklassen           
§ 48 FeV Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung                 
§ 2 StVG Fahrerlaubnis und Führerschein 

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Zuletzt aktualisiert am 16.01.2011

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