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Fahrerlaubnisklassen

... Artenvielfalt im Verkehrsdschungel
Jede Klasse hat ihr Spießbürgertum.
(Stanislaw Jerzy Lec, polnischer Lyriker)
Auf Klassendenken trifft man besonders im Straßenverkehr.
Damit Sie sich besser zurecht finden, haben wir die Klassen in fünf Gruppen zusammengefasst:
Fahrzeugtyp Fahrerlaubnisklasse
Krafträder M, A1, A
Personenkraftwagen B, BE
Lastkraftwagen C1, C1E, C, CE
Omnibusse D1, D1E, D, DE
Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke sowie Krankenfahrstühle L, T
Quads, Trikes und Mini- Autos bis 45 km/h und andere dreirädrige Kleinkrafträder S
Hier können Sie den Ziffernsalat entschlüsseln.

Keine Sorge: Wenn Sie Ihren alten gegen den neuen Führerschein umtauschen, dürfen Sie in jedem Fall dieselben Fahrzeuge führen, wie mit der alten Fahrerlaubnis. Sie haben keine Nachteile zu befürchten.




Wichtige Vorschriften:
§ 6 FeV Einteilung der Fahrerlaubnisklassen           
§ 48 FeV Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung                 
§ 2 StVG Fahrerlaubnis und Führerschein 

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Zuletzt aktualisiert am 22.04.2010

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