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Feinstaub

... damit Ihnen nicht die Luft wegbleibt

 

 

Die Feinstaubplakette - fein raus trotz Feinstaub?

Bereits seit 2008 gibt es in vielen Städten Umweltzonen.
Ab 1.1.2010 wurden in 11 weiteren Städten sogenannte Umweltzonen eingerichtet, so unter anderem in Augsburg, Bremen, Karlsruhe und Freiburg. Als letzte Umweltzone ist am 04.01.2010 noch Osnabrück hinzugekommen.

Möglich macht dies die Kennzeichnungsverordnung für Kraftfahrzeuge (35. BImSchV) oder kurz: "die Plakettenverordnung".

Die Plakettenverordnung regelt die Zuordnung von Kraftfahrzeugen in bestimmte (insgesamt 4) Schadstoffgruppen entsprechend ihres Partikelausstoßes. Die Kennzeichnung erfolgt durch verschiedenfarbige Plaketten:

  • Schadstoffgruppe 2: rote Plakette
  • Schadstoffgruppe 3: gelbe Plakette
  • Schadstoffgruppe 4: grüne Plakette
Dabei gilt: je geringer der Schadstoffausstoß, desto höher die Schadstoffgruppe.
Die Schadstoffgruppe 1 wird nicht gekennzeichnet.
Der Schadstoffausstoß dieser Gruppe überschreitet den gegenwärtigen, zugelassenen Stickstoffoxidwert, weshalb Fahrzeuge, die dieser Gruppe angehören, nicht in Umweltzonen fahren dürfen.
Die schärfsten Regelungen gelten derzeit in Berlin und Hannover. Die Umweltzonen dieser beiden Städte dürfen Sie nur noch befahren, wenn Ihr Fahrzeug mit einer grünen Plakette ausgestattet ist.

Welcher Schadstoffgruppe Ihr Fahrzeug zugehört, bestimmt sich nach dem Emissionsschlüssel, der in der Zulassungsbescheinigung Teil I an 3. und 4. Stelle des Feldes 14.1 zu finden ist.
Bei Zulassung vor dem 1.10.2005 steht der Emissionsschlüssel im Fahrzeugschein an 5. und 6. Stelle des Feldes "Schlüsselnummern zu 1".

Was sind Umweltzonen?

Umweltzonen sind durch Verkehrszeichen und Zusatzzeichen gekennzeichnet.
Freie Fahrt in einer Umweltzone haben Sie nur, wenn Sie die auf dem Zusatzschild abgebildete Feinstaubplakette haben.
Ansonsten besteht in der Umweltzone ein Fahrverbot.

Zu alt für die Plakette? - Dürfen Oldtimer in Umweltzonen fahren?

Ja.
Oldtimer gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 (sog. "H"-Kennzeichen) oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ("07"-Kennzeichen) führen, sind vom Fahrverbot in Umweltzonen ausgenommen.

Oldtimer im Sinne der Vorschrift des § 2 Nr. 22 FZV sind: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen.
Ebenso sind Motorräder, Arbeitsmaschinen, Behindertenfahrzeuge und Kraftfahrzeuge, die mit Sonderrechten ausgestattet sind, vom Fahrverbot ausgenommen.

Punkten mit Plakette

Übrigens: wenn Sie ohne Plakette in die Umweltzone fahren, drohen Ihnen ein Bußgeld von 40,00 EUR und ein Punkt in Flensburg.
Deshalb: punkten Sie lieber für die Umwelt - mit Plakette!

Abschied vom geliebten Fahrzeug oder Nachrüsten möglich?

Ihr Fahrzeug hat zur Zeit keine Feinstaubplakette?
Nicht immer kommt dies einem Neuwagenkauf gleich. In einigen Fällen ist auch eine Nachrüstung Ihres alten Fahrzeuges möglich - durch den Einbau eines Rußpartikelfilters oder eines geregelten Katalysators.

Bitte beachten Sie aber, dass die EG-Abgasrichtlinie 91/441/EWG erfüllt wird und Ihr Fahrzeug mindestens die Emissionsnummer "14" im Fahrzeugschein erhält. Dies muss im Fahrzeugschein auch eingetragen werden.
Nur dann erhalten sie auch für Ihr altes Fahrzeug die wichtige Feinstaubplakette!

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Zuletzt aktualisiert am 24.01.2011

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