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05.01.2012

Günstig ins neue Jahr starten

Worauf bei einem Anbieterwechsel für Strom oder Gas geachtet werden sollte



Pünktlich zum Jahreswechsel steigen meist die Preise für Strom und Gas. Zudem müssen deutsche Haushalte 2012 aufgrund einer Gesetzesänderung verstärkt mit höheren Stromgebühren rechnen. Denn § 19, Absatz 2 der kürzlich geänderten Stromnetzentgeltverordnung sieht vor, dass Unternehmen mit größerem Strombedarf künftig von den Gebühren für die Nutzung der Stromnetze befreit sind - zu Lasten der kleineren Verbraucher, auf welche die Kosten nun umgelegt werden. Ab April 2012 werden außerdem die Wechselmodalitäten für Strom und Gas verbessert. Gerade für Sparfüchse und Wechselwillige die ideale Gelegenheit, einen neuen Anbieter zu wählen. Tipps für den Umstieg und Informationen über die neue Regelung für den Wechsel bietet die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.


Bei insgesamt über 1.000 Stromanbietern und mehr als 10.000 Stromtarifen sowie über 900 Gasanbietern mit über 9.000 Gastarifen in Deutschland hat der wechselfreudige Verbraucher die Qual der Wahl. Viele scheuen den Anbieterwechsel aber aus Angst vor einem möglichen Versorgungsloch. Tatsächlich braucht das allerdings niemand befürchten: "Aufgrund der gesetzlichen Versorgungspflicht (§ 36 Energiewirtschaftsgesetz) in Deutschland wird der Verbraucher niemals ohne Strom oder Gas dastehen. In diesem Fall würde der örtliche Anbieter automatisch einspringen. Dieser gewährleistet jedem Haushalt eine Grundversorgung - vorausgesetzt natürlich, dass der Haushalt auch bezahlen kann", wissen die Juristen der D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Wie funktioniert ein Strom- oder Gasanbieterwechsel?

Wer über einen Wechsel nachdenkt, sollte anhand aktueller Rechnungen zunächst den bisherigen Strom- oder Gasverbrauch in seinem Tarif (bestehend aus Grund- und Verbraucherpreis) sowie die dafür anfallenden Kosten ermitteln. Anschließend ist es ratsam zu überprüfen, ob der bisher gewählte Tarif noch sinnvoll ist. Vielleicht hat sich die häusliche Situation geändert und es muss mit einem stärkeren oder niedrigeren Verbrauch gerechnet werden. Für Singles und Paare, die wenig verbrauchen, empfiehlt sich zum Beispiel ein Tarif mit niedrigem Grundpreis pro Monat und etwas höherem Verbraucherpreis. Für eine Großfamilie mit hohem Verbrauch ist die umgekehrte Vorgehensweise ratsam. Hat man den passenden Tarif gefunden, kann die Suche nach dem günstigsten Anbieter losgehen: Einfach bei einem der zahlreichen Tarifrechner im Internet den Verbrauch und die eigene Postleitzahl eingeben - und der Tarifrechner nennt den günstigsten Lieferanten für den angegebenen Verbrauch. Der gewünschte Wechsel kann dann auf der Webseite des geeigneten Anbieters leicht beantragt werden. Um die Formalitäten, wie beispielsweise die Kündigung des alten Vertrages, kümmert sich von nun an der neue Lieferant. Wichtig: Auf den Verbraucher kommen durch den Wechsel keine technischen Änderungen zu! Kurz vor der Umstellung muss er lediglich den Zählerstand ablesen und diesen dem alten Anbieter für dessen Schlussrechnung mitteilen. So wird eine taggenaue Abrechnung gewährleistet.

Augen auf bei Boni!

Viele Anbieter werben mit einmaligen Bonuszahlungen wie zum Beispiel Neukunden- oder Wechselbonus. Diese können die Vergleichsergebnisse des Tarifzählers beeinflussen. Am besten vergleicht man daher den Grundtarif und rechnet erst im zweiten Schritt weitere Extras auf. Verbraucher sollten zudem darauf achten, wie lange der neue Anbieter einen konstanten Preis garantiert und ob die Zahlung von Neukunden- oder Wechselboni an eine bestimmte Mindestlaufzeit gekoppelt ist. Denn: Wird ein Bonus erst nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferung durch den Anbieter ausgezahlt, verliert der Kunde unter Umständen sein Recht auf diesen Bonus, wenn er nach sechs Monaten erneut wechselt. Bei manchen Anbietern entfällt sogar der Bonus, wenn ein bestimmter Jahresverbrauch unterschritten wird oder der Kunde nicht den Service einer Online-Rechnung nutzt. All diese Informationen sind normalerweise den AGB zu entnehmen. "Verbraucher, denen eine versprochene Zahlung vorenthalten wird, sollten beim Anbieter auf ihrem Recht bestehen und dies notfalls auch gerichtlich geltend machen", raten die D.A.S. Experten.

Stromanbieterwechsel soll bald schneller gehen

Bisher konnte ein Strom- oder Gasanbieterwechsel nur zum Ersten des Monats erfolgen. Dies soll nun bald der Vergangenheit angehören: Ab April 2012 wird der Strom- und Gasanbieterwechsel verbraucherfreundlicher gestaltet. "Der neue Liefervertrag kann zukünftig an jedem beliebigen Werktag beginnen", wissen die Rechtsexperten. Ein weiterer Vorteil: Ein Lieferantenwechsel darf nur noch drei statt sechs Wochen dauern. Dass der Wechselvorgang selbst beschleunigt wird, bedeutet übrigens nicht, dass der Verbraucher frei von Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen ist: Diese sollten vor dem Wechsel des Stromanbieters genau geprüft und verglichen werden. Abzuraten ist von Verträgen, bei denen der Kunde eine große Vorauszahlung für einen längeren Zeitraum leisten muss - im Falle der Insolvenz des Anbieters ist das Geld verloren! Näheres zu der neuen Regelung erteilt der Verbraucher-service der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de.

Zuletzt aktualisiert am 23.02.2012

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