
Mit jedem Jahreswechsel kommen auf Verbraucher neue Verordnungen, Gesetze und Bestimmungen zu - schnell verliert man hier den Überblick. Vieles wurde zwar im Laufe des vergangenen Jahres bereits angekündigt, doch wer weiß noch, was ab wann und für wen gilt? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung hat deshalb drei wichtige Veränderungen für den Verbraucher zusammengefasst:
Den neuen Personalausweis, die Übergangsregelung für die neue Lohnsteuerkarte und das erweiterte Autokennzeichen.
Seit November 2010 gibt es den neuen Personalausweis in "Scheckkarten"-Größe. "Hintergrund ist das Gesetz über Personalausweise und elektronische Identitätsausweise", erläutern die Rechtsexperten der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Die Ausweiskarte ist mit einem Speicherchip ausgestattet, auf dem persönliche Daten wie Name, Adresse und Geburtsdatum gespeichert sind. Sie lassen sich per Computer auslesen und können so auch als Identitätsnachweis im Internet (die so genannte "eID", d.h. "electronic Identity") verwendet werden. "Neben der mitgelieferten PIN ("Personal Identification Number") ist dazu jedoch verbraucherseitig die Investition in ein Zusatzgerät sowie ein Signaturzertifikat notwendig", erläutern die D.A.S. Juristen. Damit werden zukünftig beispielsweise viele Behördengänge online möglich. Nicht zwingend ist die Speicherung von Fingerabdrücken auf dem Dokumentenchip. Diese können, so vorhanden, lediglich bei Kontrollen durch Grenz- und Polizeibehörden ausgelesen werden. Wie schon bei den neueren, herkömmlichen Ausweisdokumenten braucht der Bürger für den neuen Ausweis aber ein biometrisches Passfoto, vorzugsweise vom Fotografen. Zwar behalten die alten Personalausweise ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Wer aber schon jetzt das neue Dokument für Internetgeschäfte nutzen möchte, kann seinen alten Personalausweis jederzeit umtauschen.
Grün, orange, gelb: Die Lohnsteuerkarte aus farbiger Pappe ist passé. "Künftig werden die Daten elektronisch übermittelt", so die D.A.S. Juristen. "Der Arbeitgeber kann dann die Daten, die für die Berechnung der Lohnsteuer notwendig sind, aus einer Datenbank des Finanzamtes abrufen." Ändert sich der Status des Arbeitnehmers zum Beispiel durch Umzug oder die Geburt eines Kindes, dann wird diese Veränderung vom Standesamt oder Einwohnermeldeamt direkt an das Finanzamt weiter geleitet. Aber: Das neue elektronische Verfahren kommt erst 2012 zum Einsatz.
Bis dahin gelten einige Übergangsregeln: Zunächst gilt die Lohnsteuerkarte von 2010 für 2011 weiter, das heißt, Arbeitnehmer müssen im Januar keine neue Karte mehr vorlegen. Der Arbeitgeber darf die Lohnsteuerkarte 2010 am Jahresende nicht vernichten, sondern muss ihre Eintragungen auch im Jahr 2011 verwenden. Bei einem Jobwechsel bedeutet das: Die Lohnsteuerkarte 2010 muss vom alten Arbeitgeber zurückverlangt werden. Wer 2011 eine neue Lohnsteuerkarte benötigt - sei es zum Beispiel, weil seine bisherige verloren gegangen ist, weil es sich um das erste Arbeitsverhältnis handelt oder der Arbeitnehmer vorher im Ausland seinen Wohnsitz und seine Arbeit hatte - erhält beim Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung. Die wird noch in Papierform ausgestellt und muss an den Arbeitgeber weitergereicht werden. Wer ledig ist und 2011 seine erste Ausbildung anfängt, benötigt keine Ersatzbescheinigung: Stellt der Auszubildende dem Arbeitgeber einige Kerndaten zur Verfügung (Geburtsdatum, Religion, Steuernummer) und bestätigt, dass es sich um sein erstes Arbeitsverhältnis handelt, darf der Arbeitgeber die Lohnsteuer ohne Bescheinigung nach Lohnsteuerklasse I ermitteln. Und bis zum endgültigen Beginn des elektronischen Verfahrens müssen Arbeitnehmer Änderungen ihres Lohnsteuerstatus dem Finanzamt direkt melden.
Besitzer mehrerer Autos, beispielsweise Wohnmobil und Pkw oder Cabrio, können voraussichtlich ab Mitte 2011 für ihre Fahrzeuge zumindest bei der Haftpflichtversicherung Kosten einsparen: "Das Bundesministerium plant die Einführung des Wechselkennzeichens für bis zu drei Pkws", so die D.A.S. Juristen. "Das bedeutet konkret: Maximal drei Fahrzeuge können sich eine Zulassungsnummer teilen - vorausgesetzt, nur ein Auto wird bewegt." Vorteil: Die Haftpflichtpolice soll für alle unter einer Nummer angemeldeten Fahrzeuge gelten. "Allerdings hat sich der Gesetzgeber noch auf kein konkretes Startdatum festgelegt. Ob es Änderungen beim Thema Kfz-Steuer geben wird, steht noch nicht fest und auch die Versicherungsdetails sind noch ungeklärt", ergänzen die D.A.S. Rechtsexperten. "Wenn Sie zum Frühsommer Ihr Cabrio wieder anmelden wollen, sollten Sie sich deshalb vorher bei der Zulassungsstelle oder dem Bundesverkehrsministerium über den aktuellen Stand des geplanten Wechselkennzeichens informieren!"