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18.11.2010

Gütesiegel - neutral oder selbstgemacht?

Welchen Gütesiegeln Verbraucher vertrauen können



Gemüse mit Biosiegel, die Schuhcreme mit dem Blauen Engel oder die Zahnpasta mit dem Prüfzeichen der Stiftung Warentest - immer mehr Produkte im Supermarktregal tragen ein Gütesiegel auf ihrer Verpackung. Für Verbraucher ist es schwer, den Überblick zu behalten: Welche Auszeichnungen versprechen tatsächlich gute Qualität, welche sind reine Augenwischerei?


Einen Leitfaden durch den Dschungel der Qualitätssiegel bietet die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Eigentlich soll der Qualitätsnachweis dem Verbraucher helfen, gute von weniger guten Produkten zu unterscheiden. Doch haben die Hersteller die Werbewirksamkeit von Gütesiegeln längst erkannt: Sie vermitteln dem Verbraucher das gute Gefühl, ein qualitativ hochwertiges Produkt zu kaufen. Die Folge: Eine inflationäre Zunahme von Siegeln, Empfehlungen und Auszeichnungen - und eher Verwirrung als Orientierung beim Verbraucher. Worauf kann man sich beim Blick in die Supermarktregale noch wirklich verlassen?

Was Gütesiegel wirklich bedeuten

"Grundsätzlich darf jeder ein Qualitätssiegel ,erfinden'", erläutern die Experten der D.A.S. Rechtsschutzversicherung den rechtlichen Hintergrund. "Gesetzliche Einschränkungen gibt es hierzu nicht - und deshalb haben viele der heute verwendeten Gütezeichen wenig bis gar keine Aussagekraft." Die größte Sicherheit bieten Gütesiegel, die von unabhängigen Instituten vergeben werden. Diese garantieren durch transparente Prüfkriterien und Neutralität eine objektive Bewertung der getesteten Produkte. Doch schon hier gibt es erste Unterschiede: Stiftung Warentest oder Ökotest untersuchen Produkte ohne das Wissen der Hersteller und vergeben dann Bewertungen, die wie ein Gütesiegel verwendet werden. Das Werben mit den Testurteilen ist zudem an strenge Voraussetzungen geknüpft.

Andere Qualitätssiegel wie das GS-Zeichen oder "Der blaue Engel" werden zwar ebenso von anerkannten Instituten vergeben, den Produkttest beantragt jedoch der Hersteller selber. Ein Erzeugnis, das den Prüfkriterien nicht standhält, wird ein Unternehmen also gar nicht erst testen lassen. Dennoch besitzen solche Qualitätssiegel meist eine hohe Aussagekraft, da unabhängige Stellen die Prüfkriterien - oft auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben - festlegen und die Tests durchführen. Allerdings sollte der Verbraucher trotzdem genau hinschauen: Oft bedrucken Hersteller ihre Produkte mit veralteten Testurteilen, übernehmen Gütesiegel für Nachfolgemodelle, werben mit Teilaspekten von Tests oder preisen sogar Erzeugnisse als Testsieger an, die niemals geprüft wurden. Teilweise werden auch nachgemachte Gütesiegel verwendet. "Die Prüfinstitute sind stark daran interessiert, solchen Missbrauch zu verhindern und dokumentieren Verstöße öffentlich einsehbar, etwa auf ihren Homepages", wissen die D.A.S. Experten und ergänzen: "Dort finden sich auch Hinweise darauf, woran man als Verbraucher ein echtes Gütesiegel der jeweiligen Institution erkennen kann." Viele Hersteller erstellen sogar eigene Siegel, um den Eindruck zu erwecken, ihre Produkte seien von einer unabhängigen Stelle geprüft. Nicht nur die Zeichen selber, sondern auch die Prüfkriterien werden dann von den Unternehmen oder Interessenverbänden in Eigenregie festgelegt und sind daher selten unabhängig oder neutral. Auch der Handel wirbt inzwischen oft mit eigenen Gütesiegeln. Obwohl ein gesundes Misstrauen beim Verbraucher hier grundsätzlich angebracht ist, können all diesen Prüfnachweisen durchaus ehrgeizige Vorgaben zugrunde liegen: "Manche Hersteller verpflichten sich freiwillig, bestimmte Kriterien einzuhalten, etwa ökologische Vorgaben. In solchen Fällen kann ein ,eigenes' Gütesiegel auch tatsächlich für eine gewisse Qualität oder Produktbeschaffenheit bürgen", so die D.A.S. Juristen. "Eine Kontrolle durch unabhängige Stellen ist jedoch durch eine Selbstverpflichtung kaum zu ersetzen."

"Von führenden Experten empfohlen"

Auch Produktbezeichnungen wie "aus ökologischem Anbau" oder "von führenden Experten empfohlen" stiften oftmals Verwirrung bei den Verbrauchern. Auch hier ist häufig Vorsicht geboten, so die D.A.S. Juristen: "Manche Begriffe sind geschützt und dürfen nur verwendet werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind." So müssen bei der Herstellung eines Produktes, das "Bio" oder "Öko" im Namen trägt, die Herstellungsrichtlinien der sogenannten EU-Öko-Verordnung beachtet worden sein. Innerhalb der EU gibt es für Bioprodukte seit 1. Juli 2010 das neue EU-Bio-Zeichen. Daneben können auch noch nationale Zeichen verwendet werden, wie etwa das deutsche Bio-Siegel mit der Aufschrift "Bio nach EG-Öko-Verordnung". Beide Zeichen werden nur auf Produkten angebracht, die die EU-Vorschriften über biologisch erzeugte Lebensmittel einhalten. Bezeichnungen wie "natürlich" oder "aus kontrolliertem Anbau" hingegen sind nicht geschützt und verraten dem Verbraucher wenig über den Bio-Anteil eines Produktes. Angebliche Empfehlungen von Experten - beispielsweise die "von Dermatologen getestete" Hautcreme - sollte man beim Einkaufen ebenfalls kritisch betrachten. Solche Aussagen dienen, genau wie von Herstellern selbst vergebene Gütesiegel, nur dem Zweck, Vertrauen für ein Produkt zu schaffen und Käufern eine besondere Qualität zu suggerieren. Dabei sagen derartige Bezeichnungen meist lediglich aus, dass beim gesetzlich vorgeschriebenen Test ein Dermatologe anwesend war oder ein Arzt das Produkt für empfehlenswert hält. 

Zuletzt aktualisiert am 08.12.2010

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