29.04.2010

Ob an der Zapfsäule oder in der jährlichen Nebenkostenabrechnung - wie teuer Energie ist, stellen wir immer wieder schmerzlich fest. Kein Wunder also, das "Energieeffizienz" bei vielen Bauherren ganz oben auf der Wunschliste steht. Doch wie baut oder renoviert man eigentlich energieeffizient, welche Gesetze gelten für wen und wo können Fördergelder beantragt werden? Antworten auf solche Fragen gehören für viele Handwerksbetriebe inzwischen quasi zum Handwerkszeug - eine kompetente Kundenberatung macht hier oft den Unterschied. Die wichtigsten Aspekte, die es beim energiesparenden Bauen und Modernisieren zu beachten gilt, hat deshalb die D.A.S. Rechtsschutzversicherung zusammengefasst.
In Zeiten des Klimawandels und stetig steigender Energiepreise ist für die meisten "Häuslebauer" schon in der Planungsphase klar: Das künftige bzw. das zu modernisierende Eigenheim soll in der kalten Jahreszeit nicht nur möglichst viel Wärme speichern, sondern im Sommer auch dafür sorgen, dass man sich in den eigenen vier Wänden nicht wie in der Sauna fühlt - möglichst ohne teure und wenig umweltfreundliche Klimaanlage. Und auch der Gesetzgeber hat klare Vorschriften formuliert, wie und in welchem Umfang Energie im Wohnsektor eingespart werden soll.
"Schon 2009 hat die Bundesrepublik eine ganze Reihe neuer Gesetze und Verordnungen zum Thema ,Energiesparen' eingeführt und bestehende Regelungen auf den neuesten Stand gebracht", berichten die Juristen der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. "So verschärft beispielsweise die Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom Oktober 2009 die Anforderungen an die Wärmeisolierung von Neubauten und bei der Sanierung bestehender Gebäude. Zudem müssen etliche in die Jahre gekommene Heizkessel ausgetauscht und durch effizientere Neugeräte ersetzt werden", so die D.A.S. Rechtsexperten weiter. Gemäß dem Anfang 2009 in Kraft getretenen Wärmegesetz sind Bauherren zudem verpflichtet, die Nutzung von erneuerbaren Energien für Neubauten einzuplanen oder Ersatzmaßnahmen durchzuführen. Und sogar Feinstaub ist mittlerweile ein Thema, das nicht nur Autofahrer und Kommunen betrifft: Denn auch für Holzheizungen und Kaminöfen schreibt die am 22. März 2010 in Kraft getretene Neufassung der Ersten Bundesimmissionsschutz-Verordnung feste Emissionsgrenzwerte vor. Bestehende Öfen, die den Anforderungen der Verordnung nicht genügen, müssen innerhalb bestimmter Übergangsfristen mit Filtern nachgerüstet oder ausrangiert werden.
"Ist die Entscheidung für energieeffizientes Bauen oder Sanieren erst einmal gefallen, sollten sich Bauherren unbedingt über mögliche Zuschüsse oder Vergünstigungen informieren", raten die D.A.S. Juristen. So unterstützt beispielsweise die KfW (vormals Kreditanstalt für Wiederaufbau) Modernisierungswillige mit Zuschüssen und Krediten auf Basis des so genannten "CO2-Gebäudesanierungsprogramms" der Bundesregierung - und das mit beachtlichem Erfolg: Nach Angaben des Bundesbauministeriums konnten von 2006 bis Ende 2009 bundesweit bereits über 1,4 Millionen Wohnungen "auf den neuesten Stand" in Sachen Energieeffizienz gebracht werden. Das führte zu einer jährlichen Verringerung des hiesigen Ausstoßes an klimaschädlichem Kohlendioxid um fast vier Millionen Tonnen pro Jahr.
Und mit dem so genannten "Marktanreizprogramm" fördert auch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) die Installation von Solarkollektoranlagen, Wärmepumpenanlagen und Biomassekesseln mit Investitionszuschüssen (nähere Infos unter www.bafa.de). Die Bonusförderung für besonders effiziente Umwälzpumpen ist nach Hinweis des Ministeriums allerdings nur noch bis zum 30. Juni 2010 (Tag der Antragstellung) möglich. Zudem bieten auch die einzelnen Bundesländer und Gemeinden vielfältige Lösungen mit Fristenbindung an.
Ob an der Zapfsäule oder in der jährlichen Nebenkostenabrechnung - wie teuer Energie ist, stellen wir immer wieder schmerzlich fest. Kein Wunder also, dass "Energieeffizienz" bei vielen Bauherren ganz oben auf der Wunschliste steht. Doch wie baut oder renoviert man eigentlich energieeffizient, welche Gesetze gelten für wen und wo können Fördergelder beantragt werden? Schon 2009 hat die Bundesrepublik eine ganze Reihe neuer Gesetze und Vorordnungen zum Thema "Energiesparen" eingeführt und bestehende Regelungen auf den neuesten Stand gebracht. So verschärft beispielsweise die Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom Oktober 2009 die Anforderungen an die Wärmeisolierung von Neubauten und bei der Sanierung bestehender Gebäude. Und gemäß dem Anfang 2009 in Kraft getretenen Wärmegesetz sind Bauherren verpflichtet, die Nutzung von erneuerbaren Energien für Neubauten einzuplanen oder Ersatzmaßnahmen durchzuführen. Wer besonders energieeffizient baut oder renoviert, kann dabei auf zahlreiche Zuschüsse oder Vergünstigungen seitens des Gesetzgebers hoffen: Neben den umfangreichen Förderprogrammen der KfW bieten sowohl Länder und Gemeinden als auch Institutionen wie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zahlreiche Fördermaßnahmen an.
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