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28.05.2009

Wohin mit den Kindern bei Kita-Streik?

Tipps für berufstätige Mütter und Väter

Warnstreik - Kita geschlossen! In diesen Tagen erwischt eine solche Nachricht viele berufstätige Eltern eiskalt. Denn wenn die Erzieher von Kinderkrippen, Kindergärten oder Horten streiken, wissen viele tausende Eltern und Alleinerziehende nicht, wie sie Arbeit und Kinderbetreuung miteinander vereinen sollen. Schlimmstenfalls kommen sie an einem solchen Tag Stunden zu spät oder schaffen es gar nicht mehr zur Arbeit.



"Arbeitsrechtlich ist es wichtig, den Arbeitgeber so schnell wie möglich zu informieren, wenn man später oder gar nicht kommen kann", erklären die Rechtsexperten der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. "Ansonsten droht die Abmahnung, wenn ein Arbeitnehmer unentschuldigt bei der Arbeit fehlt."

Wer nicht zur Arbeit gehen kann, weil sich keine alternative Kinderbetreuung findet, hat allerdings keinen Anspruch auf sein Gehalt. Die D.A.S. erläutert: "Bei Streiks handelt es sich um höhere Gewalt und daher wird der Arbeitgeber laut Gesetz in der Regel von seiner Pflicht befreit, den Lohn zu bezahlen." Am besten ist es, spontan Urlaub oder - wenn möglich - einen Gleittag zu nehmen. Wenn dringende betriebliche Belange gegen einen freien Tag sprechen, dürfen Arbeitnehmer sich aber auf keinen Fall selbst beurlauben und einfach zu Hause bleiben. Dies könnte ernsthafte arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Rechtsexperten raten: "Es empfiehlt sich dringend, gemeinsam mit dem Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung zu finden."

Wird trotz aller Bemühungen keine Einigung erzielt, bleibt nur der Gang zum Gericht. Im Eilverfahren per einstweilige Verfügung lässt sich der Urlaubsanspruch im äußersten Notfall auch gerichtlich durchsetzen. Damit es schnell geht, sollten sich Arbeitnehmer in diesem Fall direkt an die Geschäftstelle des zuständigen Arbeitsgerichts wenden.

Zuletzt aktualisiert am 05.11.2010

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