30.10.2008

Unfall im Sportverein

Wer kommt für die Kosten auf?

 

Die Mitgliederzahlen in deutschen Sportvereinen nehmen kontinuierlich zu: Laut DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund) waren 2007 bei der Altersgruppe der bis Achtzehnjährigen bereits 7,7 Millionen Mitglieder in einem Sportverein, bei den Neunzehn- bis Sechzigjährigen sogar 12,5 Millionen. Häufig nutzen die Mitglieder nicht nur ein, sondern gleichzeitig mehrere Angebote ihres Vereins, wobei sich Fußball und Judo großer Beliebtheit erfreuen. Doch gerade diese kampforientierten Sportarten können - ob beim Training oder beim Wettkampf - Verletzungen nach sich ziehen. Stellt sich die Frage, wer für die damit verbundenen Kosten für Arzt, Krankenhaus und eventuelle Folgeschäden aufkommt. "Ein Sportverein nimmt mit seinen Aktivitäten am Rechtsleben teil", erläutern die Rechtsexperten der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. "Somit ist er verpflichtet, für alle Konsequenzen seiner Aktivitäten gerade zu stehen, das heißt auch für Unfälle während des Sportbetriebs." Der Landessportbund, der Zusammenschluss aller Vereine eines Bundeslandes, schließt eine Gruppenversicherung für alle zugehörigen Vereine ab. Diese wird häufig als "Sportversicherung" bezeichnet und umfasst ein Paket verschiedener Versicherungen. Je nach Anbieter und Vertragsgestaltung kann es beispielsweise eine Unfall-, Haftpflicht- und teils auch eine Rechtsschutzversicherung mit unterschiedlichem Leistungsumfang beinhalten.

Wer wo wann und wie abgesichert ist

"Die so genannte Sportversicherung gilt für den Verein und dessen Mitglieder bei satzungsgemäßer Tätigkeit im Rahmen versicherter Veranstaltungen. Dazu zählen sowohl der Wettkampf wie auch das Vereinstraining, die Mitgliederversammlung und sämtliche Vereinsfeste", erklären die D.A.S. Experten.
Die Versicherung des Sportvereins tritt meist für alle aktiven und passiven Vereinsmitglieder sowie ehrenamtliche oder hauptamtlich tätige Mitarbeiter, alle Übungsleiter, Trainer, Schieds- und Kampfrichter sowie Helfer bei versicherten Veranstaltungen ein. Eltern oder Freunde, die ein Mitglied zum Training oder Wettkampf fahren und zuschauen, gehören nicht zum mitversicherten Personenkreis. Der Rat der D.A.S. Experten: "Informieren Sie sich selbst beim Verein oder bei der Versicherung über den genauen Versicherungsumfang - also über versicherte Personen, Schadensfälle und den Leistungsumfang. Viele Vereine halten ein Merkblatt zur Sportversicherung bereit."

Unfall beim Training

Verletzt sich ein Vereinsmitglied beim Fußballtraining am Knöchel, so führt der erste Weg des Verletzten zunächst zum Arzt und die gesetzliche oder private Krankenversicherung übernimmt die Kosten der Unfallversorgung. Wurde die Verletzung durch Fremdverschulden verursacht, nimmt die Krankenversicherung des Geschädigten den Verursacher in Regress. Die Sportversicherung des Landessportbundes, dem der Verein angeschlossen ist, ist als Zusatzversicherung zu betrachten. Sie kommt nur für Kosten auf, die nicht anderweitig ersetzt werden, zum Beispiel für eine Heilbehandlung oder Bergung, bei Invalidität oder Tod. Oft sind bestimmte Risiken ausgeschlossen oder die Deckungssummen relativ niedrig. Daher empfehlen die D.A.S. Experten, "als Mitglied eines Sportvereins eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Dies kann beispielsweise eine Haftpflicht-, Unfall- oder auch Berufsunfähigkeits- oder Rechtsschutzversicherung sein." Wird zum Beispiel einem Sportler beim Training ein Zahn ausgeschlagen, so geht die Unfallversorgung zu Lasten der Krankenversicherung des Verletzten. Die Sportversicherung ist nur für anfallende Kosten für Zahnersatz zuständig.

Grundsätzlich gilt: Passiert ein Unfall, so muss dieser umgehend dem Verein gemeldet werden, der dann sofort seine Versicherung darüber informiert. Parallel ist die eigene Kranken- und Zusatzversicherung von dem Sportunfall in Kenntnis zu setzen, unter Angabe der Versicherung des Vereins. Die Aufteilung der Kosten klären die Versicherungen untereinander. "Das ist ein interner Vorgang ohne Nachteile für den Geschädigten", so die Experten. Wichtig zu wissen: Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt bei Sportunfällen in der Freizeit nicht.

Unfall oder Haftpflichtschaden

Es ist im Schadensfall nicht immer einfach zu entscheiden, ob die Haftpflicht- oder die Unfallversicherung der richtige Ansprechpartner ist. Welche Versicherung ist beispielsweise zuständig, wenn nach dem Handballtraining alle Kinder gleichzeitig in die Umkleidekabine rennen, in der Hektik ein Kind stürzt und sich dabei das Handgelenk bricht? Dazu die D.A.S. Experten: "In diesem Fall gilt der erste Anruf der Krankenversicherung des Kindes. Im nächsten Schritt muss die Sportversicherung des Vereins kontaktiert werden, die dann entscheidet, ob es sich um einen Haftpflicht- oder einen Unfallschaden handelt." Hat zum Beispiel der Übungsleiter seine Aufsichtspflicht verletzt, kann es sich um einen Haftpflichtschaden handeln, der von der Sportversicherung des Vereins übernommen wird. Ist ein anderes Kind an dem Sturz mitbeteiligt, dann sollte zusätzlich die Privathaftpflichtversicherung dieses Kindes informiert werden. Wenn es sich hingegen um einen Unfall ohne Fremdeinwirkung handelt, muss die eigene Unfallversicherung kontaktiert werden.

Verletzt ein Sportler einen anderen, so kann dies seine Haftpflichtversicherung teuer zu stehen kommen. Bei sehr verletzungsanfälligen Sportarten wie Boxen oder Pferderennen sind Haftpflichtansprüche komplett ausgeschlossen. Der Rat der Rechtsexperten: "Klären Sie mit Ihrer Haftpflichtversicherung, ob Schäden, die durch die von Ihnen ausgeübten Sportarten entstehen können, auch tatsächlich abgedeckt sind! Für viele Sportarten gibt es spezielle Versicherungen, beispielsweise die Tierhalterhaftpflicht, die Ski- oder Wassersportversicherung."

Handelt es sich um einen Haftpflichtfall, prüft die zuständige Versicherung zunächst, ob überhaupt ein berechtigter Anspruch besteht. Hier kann es kompliziert werden: Bei so genannten Parallelsportarten, bei denen der Sport nebeneinander, aber nicht gegeneinander ausgeübt wird (zum Beispiel Eislaufen und Leichtathletik), ist bei Verletzungen durch andere Sportler von einer Haftung auszugehen, wenn diese gängige Sorgfaltspflichten beziehungsweise sportliche Regeln außer acht gelassen haben. Bei Wettkampfsportarten mit Körperkontakt wie etwa Fußball oder Judo wird angenommen, dass die Teilnehmer damit einverstanden waren, normale Verletzungsrisiken einzugehen. Darin wird ein gegenseitiger Verzicht auf Schadenersatzansprüche gesehen. Nur wenn es zum Beispiel durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten anderer Sportler zu Verletzungen kommt, können diese haftbar gemacht werden. Eine Haftpflichtversicherung zahlt jedoch bei vorsätzlichem Handeln ihres Versicherungsnehmers nicht. Trotzdem besteht auch dann ein Schadenersatzanspruch gegen den Schädiger selbst. Die notwendigen Kosten trägt in diesem Fall zunächst die Kranken- beziehungsweise private Unfallversicherung des Geschädigten, die jedoch den Verursacher in Regress nimmt.

Versicherungsschutz bei Turnieren

Mit Beginn der Spielsaison sind die Vereinsmitglieder meist jedes zweite Wochenende unterwegs zu Turnieren ihrer Sportart. Handelt es sich um eine Veranstaltung im Bereich des Landessportverbandes eines Bundeslandes, bei dem sowohl der veranstaltende Verein als auch der eigene Heimatverein mitversichert sind, greift im Schadensfall die Sportversicherung im jeweils versicherten Rahmen. Bei Wettkämpfen außerhalb des Bundeslandes besteht nur dann Schutz durch die Sportversicherung, wenn die Sportler von ihrem Verein explizit zur Teilnahme delegiert worden sind. "Organisiert der Verein eine Reise ins Ausland, sollte er zusätzlich eine Auslandskranken- und eventuell eine Reisegepäckversicherung abschließen", ergänzen die Experten.



Kurzfassung:

Sport ist Mord

Wer kommt für die Kosten bei Verletzungen auf?

Die Mitgliederzahlen in deutschen Sportvereinen geben Anlass zur Freude: Laut DOSB(Deutscher Olympischer Sportbund) waren 2007 bei den bis Achtzehnjährigen bereits 7,7Millionen Mitglied in einem Sportverein, bei der Altersgruppe der Neunzehn- bis Sechzigjährigen sogar 12,5 Millionen. Häufig nutzen die Vereinsmitglieder mehrere Angebote ihres Vereins parallel. Besonderer Beliebtheit erfreuen sich auch schon bei Kindern Fußball und Judo. Diese so genannten Wettkampf-Sportarten ziehen allerdings häufig Verletzungen nach sich. Stellt sich die Frage, welche Versicherung übernimmt die entstehenden Kosten für Arzt, Krankenhaus sowie eventuelle Folgeschäden? "Ein Sportverein nimmt mit seinen Aktivitäten am Rechtsleben teil", erläutern die Rechtsexperten der D.A.S., Europas Nr.1 im Rechtsschutz. "Daher ist er verpflichtet, für alle sich ergebenen Konsequenzen seiner Aktivitäten gerade zu stehen, oft auch für Unfälle während des Sportbetriebs." Die Landessportbünde, die alle zusammen den Deutschen Sportbund bilden, organisieren den Versicherungsschutz für ihre Mitglieder beim Vereinssport. Sie schließen dazu so genannte Sportversicherungen ab, die ein Paketverschiedener Versicherungsarten enthalten - zum Beispiel eine Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung. Je nach Bundesland und Vertrag können die abgeschlossenen Versicherungen unterschiedlich ausgelegt sein. Ein Unfall während des Sportbetriebs muss sofort dem Verein gemeldet werden, der seine Versicherung darüber informiert. Auch der eigenen Kranken-, Haftpflicht - oder Unfallversicherung muss man sowohl den Sportunfall wie auch die Versicherung des Vereins mitteilen. Die Versicherungen klären dann untereinander die Aufteilung der Kosten. "Das ist ein interner Vorgang ohne Nachteile für den Geschädigten", so die D.A.S. Experten.

Der im Rahmen einer Sportversicherung bestehende Versicherungsschutz ist als Zusatzversicherung zu verstehen, die nur bestimmte Basisleistungen abdeckt. Es wird also nur das ersetzt, was nicht anderweitig versichert war - und auch das nur in bestimmten Grenzen. Vereinssportler sollten sich daher genau über den Umfang der bestehenden Sportversicherung des Vereins informieren und private zusätzliche Versicherungen abschließen, "zum Beispiel eine Privathaftpflicht-, Unfall-, Berufsunfähigkeits- oder Rechtsschutzversicherung", raten die D.A.S. Rechtsexperten. "Diese müssen jedoch ausdrücklich auf die jeweilige Sportart abgestimmt sein.

Zuletzt aktualisiert am 12.07.2010

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