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24.07.2008

Erste-Hilfe bei Verlust von Reisedokumenten

Ob Pass oder E-Ticket: Kopien helfen im Verlustfall weiter

 

Die Koffer sind schon gepackt, jetzt noch schnell die Reiseunterlagen bereitlegen. Nichts ist ärgerlicher, als dabei feststellen zu müssen, dass der Reisepass abgelaufen oder nicht zu finden ist. Nun heißt es, in aller Eile das nächste Meldeamt aufsuchen. Mit einem aktuellen Passfoto erhält man dort innerhalb von circa drei Werktagen einen Expresspass, allerdings mit einem Gebührenzuschlag von rund 30 Euro. Das Passbild muss den neuesten Vorgaben entsprechen - Stichwort: biometrisches Passbild - daher ist es ratsam, sich von einem Profi- Fotografen fotografieren zu lassen.
Steht der Abreisetag unmittelbar bevor und es muss schneller gehen, ist ein vorläufiger Reisepass das Dokument der Wahl. Die Behörde stellt ihn binnen einer Stunde aus, auch in diesem Fall ist das korrekte Lichtbild Voraussetzung - er hat ein Jahr Gültigkeit. Ist, im schlimmsten Fall, das Amt geschlossen, bleibt als letzter Ausweg nur der Bundesgrenzschutz. Dort gibt es den "Reiseausweis als Passersatz" oder einen "Notreiseausweis", vorausgesetzt der Antragsteller kann seine Identität beispielsweise durch eine Kopie von Pass oder Personalausweis nachweisen. Problem dieser Not-Dokumente: "Sie sind nur für diese eine Reise gültig und werden von einigen Staaten wie USA, Russland und Singapur nicht anerkannt", erklären die Rechtsexperten der D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Entsprechend ihrer grundsätzlichen Empfehlung sollte man immer eine Kopie des Passes bei sich haben: "Damit können auch Botschaft oder Konsulat Ersatzdokumente schnell beschaffen, wenn die Originale im Urlaubsland verloren gegangen sind."

Im Zeitalter der E-Tickets

Wer mit dem Flugzeug auf Reisen geht, musste bisher das auf seinen Namen ausgestellte Ticket bei sich haben. Seit der Umstellung auf E-Tickets, auf denen nur der Name des Reisenden und die Buchungsnummer angegeben sind, gibt es keine Papiertickets mehr. So ist die Gefahr, das Ticket zu verlieren, gebannt. Zum Einchecken benötigt man nur noch Personalausweis oder Reisepass sowie den Ausdruck der Buchungsnummer. Selbst wenn man letztere vergisst, ist das kein Problem: "Notfalls reicht auch nur der Ausweis", wissen die Rechtsexperten. "Sämtliche Buchungsnummern sind im elektronischen Reservierungssystem der Airlines hinterlegt und können dort über Eingabe der Personalien abgefragt werden." Dennoch ist es sinnvoll, vom Ausdruck der Buchungsnummer eine Kopie anzufertigen, damit bereits beim Check-in Schalter der Start in den Urlaub ohne Verzögerungen beginnen kann.



Kurzfassung:

Reisepass abgelaufen - was tun?

Ob Pass oder E-Ticket: Kopien helfen im Verlustfall weiter

Die Koffer sind gepackt, jetzt noch die Reiseunterlagen bereitlegen. Doch was tun, wenn der Reisepass abgelaufen oder nicht auffindbar ist. Nun heißt es, in aller Eile das nächste Meldeamt aufsuchen. Mit einem aktuellen Passfoto erhält man dort innerhalb von drei Werktagen einen Expresspass, allerdings mit einem Gebührenzuschlag von rund 30 Euro. Dieses Dokument ist in der Regel sechs Jahre gültig. Das Passbild muss den neuesten Vorgaben entsprechen - Stichwort: biometrisches Passbild - daher ist es ratsam, sich voneinem Profi- Fotografen fotografieren zu lassen. Muss es noch schneller gehen, gibt es die Möglichkeit eines vorläufigen Reisepasses oder sogar eines "Reiseausweises als Passersatz" oder "Notreiseausweises" vom Bundesgrenzschutz. Doch: "Diese Not-Dokumente sind nur für diese eine Reise gültig und werden von einigen Staaten wie USA, Russland und Singapur nicht anerkannt", erklären die Rechtsexperten der D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.
Im Zeitalter der E-Tickets benötigt der Passagier beim Einchecken nur noch Personalausweis oder Reisepass sowie den Ausdruck der Buchungsnummer. Selbst wenn man letztere vergisst, ist das kein Problem:"Notfalls reicht auch nur der Ausweis", wissen die Rechtsexperten. "Sämtliche Buchungsnummern sind im elektronischen Reservierungssystem der Airlines hinterlegt und können dort über Eingabe der Personalien abgefragt werden."Dennoch ist es sinnvoll, sowohl vom Ausdruck der Buchungsnummer als auch vom Reisepass immer eine Kopie anzufertigen.

Zuletzt aktualisiert am 29.09.2010

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