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10.07.2008

Betreff: Privat

Regeln zur privaten E-Mail- und Internetnutzung im Büro

 

Während der Arbeitszeit per E-Mail der Freundin die abendliche Verabredung zu bestätigen oder im Internet schnell mal nach dem Wetter am kommenden Wochenende nachzuschauen - all das ist für viele Arbeitnehmer selbstverständlich. Manchen Arbeitgebern ist dieses Verhalten jedoch ein Dorn im Auge, denn diese privaten Aktivitäten kosten Arbeitszeit und können sogar durch den Besuch unsicherer Internetseiten eine Gefahr für die firmeninterne EDV darstellen. Gerne würden viele Chefs daher die Online-Aktivitäten ihrer Mitarbeiter genauer überwachen. "Ohne eine betriebliche Regelung zur privaten Nutzung von E-Mail und Internet bewegen sich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in einer Grauzone", erläutern die Rechtsexperten der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Ist die private Nutzung im Betrieb verboten, so darf der Internet- und Mailverkehr vom Arbeitgeber überprüft werden und bei Zuwiderhandlung des Arbeitnehmers kann es zur Abmahnung und im schlimmsten Fall zur Kündigung kommen.

"Gesetzliche Regelungen zur Nutzung von Internet und E-Mail am Arbeitsplatz gibt es nicht", erklären die Rechtesexperten. Jeder Arbeitgeber kann selbst entscheiden, ob er seinen Mitarbeitern die private Nutzung gestattet. Dies kann im Arbeitsvertrag, als Dienstanweisung oder per Betriebsvereinbarung geregelt sein. Sofern es einen Betriebsrat gibt, hat dieser nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Mitbestimmungsrechte und kennt die betrieblichen Regelungen. "Ist der private E-Mail- und Internetverkehr verboten, kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass alle Mails geschäftlich sind und er darf sie wie normale Geschäftspost kontrollieren", fähren die D.A.S. Experten fort. Surft ein Arbeitnehmer trotz Verbots im Internet oder schreibt private E-Mails, dann muss er im ersten Schritt mit einer Abmahnung rechnen. Erst beim zweiten Verstoß darf ihm der Arbeitgeber unter Umständen eine Kündigung aussprechen. Eine sofortige Kündigung ohne Abmahnung ist dagegen nur bei einem schwerwiegenden Verstoß wie dem Aufruf pornografischer Seiten zulässig.


Was ist privat?

Manchmal ist die Grenze zwischen privater und dienstlicher E-Mail nicht leicht zu ziehen. Gewiss, der Ratsch mit dem Freund über den gestrigen Kinobesuch ist eindeutig privater Natur. Doch handelt eine Mitarbeiterin nicht im Sinne des Unternehmens, wenn sie den Konzertbesuch am Abend per E-Mail absagt, weil ein wichtiger beruflicher Termin dazwischen gekommen ist? "In diesem Fall spricht man von der Privatnutzung aus dienstlichem Anlass", erklären die Rechtsexperten. "Weil die Nutzung den objektiven Interessen des Arbeitgebers entspricht, verletzt die Mitarbeiterin hier keine Dienstvorschrift." Grundsätzlich gilt: Auch wenn keine Regelung zu E-Mail- und Internet während der Bürozeiten existiert, hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine private Nutzung. "Daher am besten nur dann privat E-Mails schicken oder im Internet surfen, wenn es absolut notwendig ist", raten die Rechtsexerten. Auch ohne explizites Verbot kann der Arbeitgeber bei übermäßigem privaten Emailverkehr oder dem Herunterladen rechtswidriger Inhalte mit Abmahnung oder sogar Kündigung reagieren.

Der Chef liest mit

Ist die private Nutzung von Email und Internet während der Arbeitszeiten ausdrücklich verboten, so kann der Arbeitgeber den elektronischen Verkehr überwachen. Der Gesetzgeber geht allerdings von stichprobenartiger Überprüfung aus, keiner vollständigen Kontrolle. Schwierig wird es jedoch, wenn ein Nutzungsverbot nicht existiert, der Arbeitnehmer die firmeneigenen Einrichtungen aber vor unnötigen Spams und elektronischen Viren schützen will. "Denn dies bedeutet einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis und das Datenschutzrecht", erklären die D.A.S. Experten. Daher setzt sich in der Praxis immer mehr durch, den Mitarbeitern über die durch Spam-Filter aussortierten Mails zu informieren.



Häufige Fragen und Antworten zum Thema mit den Rechtsexperten der D.A.S.:

Frage: "Frage: "Kann der Chef seinen Mitarbeitern verbieten, private E-Mails am Arbeitsplatz zu schreiben?""

Antwort: "Antwort Rechtsexperten "Ja, das kann er durchaus. Jeder Arbeitgeber kann vorschreiben,ob und in welchem Umfang seine Mitarbeiter private E-Mail verschicken dürfen.""

Frage: "Frage: "Aber wie kann der Chef überhaupt kontrollieren, ob man eine private Mailverschickt?""

Antwort: "Antwort Rechtsexperten : "Nun, das muss man sich so vorstellen: Eingehende E-Mails kannman mit einer Postkarte vergleichen - nur, dass sie nicht über die Posteingangsstelle einesUnternehmens kommen, sondern über einen Unternehmensserver. Derjenige, der also aufden Server zugreifen kann, kann auch alle E-Mails lesen. Das sind in größeren Unternehmendie Systemadministratoren, in kleineren Büros sind es die Chefs selbst, die daraufzugreifen.""

Frage: "Frage: "Jeder, der also Zugriff auf den Server hat, kann die Mails lesen und der Arbeitnehmer merkt nichts davon?""

Antwort: "Antwort Rechtsexperten : "Das ist in der Praxis tatsächlich so. Die rechtliche Seite gestaltetsich hingegen etwas schwieriger, denn man muss folgenden Unterschied machen. Der Chefdarf dienstliche Mails lesen, denn diese gelten als Geschäftspost. Private Mails hingegendarf er nicht lesen - selbst wenn sie über die elektronische Firmenpost laufen. Hierschränken Datenschutz und Fernmeldegeheimnis die Rechte des Arbeitgebers ein.""

Frage: "Frage: "Aber der Arbeitgeber kann doch zunächst nicht unterscheiden, welche Mail privat und welche geschäftlich ist?""

Antwort: "Antwort Rechtsexperten : "Genau hier liegt das Problem. Die Gerichte machen dieZugriffsrechte des Arbeitgebers davon abhängig, ob er die private Nutzung des Mailverkehrserlaubt oder verboten hat. Hat er die private Mailnutzung ausdrücklich verboten, dann darf erdavon ausgehen, dass alle Mails geschäftlich sind und er darf sie wie normale Geschäftspostlesen.""

Frage: "Frage: "Wenn private Mails vom Arbeitgeber aber erlaubt sind? Was macht er dann?""

Antwort: "Antwort Rechtsexperten : "Uneingeschränkt ist das Schreiben und Versenden privater EMailsin fast keinem Betrieb erlaubt. Gibt es einen Betriebsrat, dann werden häufig dieSpielregeln in einer Betriebsvereinbarung festgelegt.""

Frage: "Frage: "Und wie ist die Rechtslage, wenn in der Firma weder eine Betriebsvereinbarung noch eine sonstige Regelung gibt?""

Antwort: "Antwort Rechtsexperten : "In diesem Fall - und das ist in der Praxis sehr häufig so - streitensich die Gelehrten, was erlaubt ist oder was nicht. Duldet der Arbeitgeber die private Nutzung über längere Zeit, dann darf er die Mails nicht einfach öffnen - denn er muss davonausgehen, dass private Mails dabei sind.""

Frage: "Frage: "Noch eine Frage zur Internetnutzung, wenn der Arbeitnehmer im Büro privatim Internet surft? Wie ist hier die Rechtslage?""

Antwort: "Antwort Rechtsexperten : "Das verhält sich ganz ähnlich wie mit den E-Mails. Der Arbeitgeber kann grundsätzlich die private Nutzung im Unternehmen verbieten. Aber wenner das Surfen erlaubt oder duldet, dann darf er nicht einfach überprüfen, welche Seiten der Arbeitnehmer aufruft.""

Frage: "Frage: "Und was droht einem Arbeitnehmer, wenn er zu ausgiebig im Internet surftoder trotz des Verbotes private E-Mails schreibt?""

Antwort: "Antwort Rechtsexperten : "Der erste Schritt ist im Normalfall immer eine Abmahnung underst beim zweiten Verstoß darf der Arbeitgeber unter Umständen eine Kündigungaussprechen. Eine sofortige Kündigung ohne Abmahnung ist dagegen in der Regel nichtzulässig - dafür müsste der Verstoß schon sehr schwerwiegend sein, z.B. wenn Seitenpornografischen Inhalts aufgerufen wurden.""

Zuletzt aktualisiert am 29.09.2010

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