
Was so hoffnungsfroh mit der Hochzeit beginnt, endet nur zu oft in Streit und Tränen. Ein Drittel aller Ehen in Deutschland wird geschieden. Um zu verhindern, dass das Ende nicht zum Rosenkrieg um Sparbuch, Sofa und Silberbesteck wird, kann ein Ehevertrag helfen. Ohne Ehevertrag regelt das Bürgerliche Gesetzbuch die Aufteilung der Güter. "Ist nichts anderes vertraglich vereinbart, handelt es sich bei einer Ehe um eine Zugewinngemeinschaft", erklären die Rechtsexperten der D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. "Das bedeutet, dass jeder Ehegatte Eigentümer der bei der Eheschließung schon vorhandenen Vermögensteile bleibt. Bei einer Scheidung wird der Zugewinn, also das während der Ehezeit erworbene Vermögen, geteilt." Hat also ein Partner während der Ehe zum Beispiel mit seiner Firma mehr Geld als der andere erwirtschaftet, so wird dieser Überschuss aufgeteilt. Diese Aufteilung kann im schlimmsten Fall die Existenz bedrohen.
"Daher kann es im Einzelfall ratsam sein, schon vor oder während der Ehe einen Ehevertrag abzuschließen", so die D.A.S.-Experten. Tipps geben Anwälte, Steuerberater oder Notare. Beurkundet wird der Vertrag in jedem Fall durch einen Notar. Entscheiden sich die Partner gegen eine vertragliche Festlegung, sollten sie ihr vorhandenes Vermögen bei der Eheschließung gemeinsam schriftlich festhalten. So kann bei einer Trennung jeder seine Besitztümer wieder an sich nehmen, die schriftliche Aufstellung dient als Beweis. Bezüglich des in der Ehezeit erworbenen Vermögens findet der Zugewinnausgleich statt. Geerbtes oder geschenktes Vermögen muss der beschenkte Ehegatte auch ohne Ehevertrag bei einer Trennung nicht teilen.
Durch eine Gütertrennung im Ehevertrag wird der Vermögensausgleich zwischen den Partnern verhindert, da die einzelnen Besitztümer bereits aufgeteilt sind. Dies kann Streitpunkte bei einer Scheidung verhindern. Ist jedoch einer der Partner nicht berufstätig, wie beispielsweise eine Hausfrau, kann das zu Nachteilen für den Nichtverdiener führen. Daher wird von juristischer Seite bei einem Ehevertrag meistens zu einer modifizierten Zugewinngemeinschaft geraten. Wichtig zu wissen: "Auch während der Ehe kann der Vertrag immer wieder individuell an die jeweilige Lebenssituation angepasst werden", betonen die D.A.S. Experten.
Ein Drittel aller Ehen endet in Scheidung und nicht selten bricht dann ein erbitterter Streit um finanzielle Ansprüche und dieAufteilung der Güter aus. Ein vor oder während der Ehe geschlossener Ehevertrag kann hier für klare Verhältnisse sorgen. "ImNormalfall wird die Vermögensaufteilung durch den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft geregelt", erklären die Rechtsexperten der D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. "Im Vertrag können jedoch andere Regelungen getroffenwerden". Wenn beispielsweise einer der Partner ein Unternehmen führt, ist es sinnvoll einen Ehevertrag abzuschließen, damit dieFirma nicht dem Zugewinnausgleich unterliegt. Denn die Abgabe des Zugewinns kann im schlimmsten Fall zur Zerschlagung derFirma führen. Auch für die Unterhaltsregelung für Ehegatten und Kinder sowie den Versorgungsausgleich ist es sinnvoll, einefachkundige Beratung von Anwalt, Steuerberater oder Notar einzuholen. "Denn nur so erhalten beide Partner bei schwierigenPunkten wie Verzicht auf Kindesunterhalt und Rentenversorgung fachkundige Beratung", fügen die D.A.S. Experten hinzu.