
Des Deutschen zweitliebste Freizeitbeschäftigung ist, noch vor dem Fußballspielen, das Fahrradfahren. Es ist gesund, hält fit, macht Spaß und ist ein umweltfreundliches Verkehrsmittel, das jeden Stau umschifft. Doch ehe man im Frühjahr erstmals den "Drahtesel" besteigt, sollte man ihn einer genauen Sicherheitsprüfung unterziehen. Denn: "Fahrradfahren mit einem nicht verkehrssicheren Vehikel ist nicht nur gefährlich, sondern auch laut StVZO nicht für den Straßenverkehr zugelassen", so die Rechtsexperten der D.A.S. Rechtsschutz Versicherung.
Ein verkehrstaugliches Fahrrad muss über zwei voneinander unabhängige Bremsen, eine Klingel und eine ausreichende Beleuchtung verfügen. Der Gesetzgeber schreibt als Fahrradbeleuchtung einen dynamobetriebenen weißen Frontstrahler und ein ebenso betriebenes rotes Rücklicht vor plus jeweils einen Rückstrahler. "Nur Sporträder mit weniger als 11 Kilo Gewicht dürfen mit Batteriebeleuchtung fahren", so die D.A.S. Experten. "Die Pedale müssen zudem über Rückstrahler verfügen, die nach vorne und hinten gelb leuchten und pro Vorder- und Rückrad müssen je zwei gelbe Reflektoren angebracht sein."
Hat das Velo die Sicherheitsprüfung bestanden, sollte sich jeder Fahrrad-Fan außerdem noch vergewissern, ob er eine Privat-Haftpflichtversicherung hat. Verursacht ein Radfahrer einen Unfall, haftet er ohne Haftpflichtversicherung mit seinem gesamten Privatvermögen. Und das kann bei einem Personenschaden dann richtig teuer werden.
Unfälle und Bußgelder lassen sich häufig vermeiden, wenn der Fahrradfahrer mit den entsprechenden Verkehrsvorschriften vertraut ist. Erste Pflicht ist es, die mit blauen Verkehrschildern ausgewiesenen Fahrradwege auch zu benutzen. Anders gekennzeichnete Radwege können Radfahrer dagegen benutzen, müssen es aber nicht. Sie können auch auf der Fahrbahn radeln.
Kinder bis zu acht Jahren müssen statt der Fahrbahn den Gehweg benutzen; Kinder bis zu zehn können zwischen beiden wählen. "Fährt ein Erwachsener hingegen auf dem Gehweg muss er mindestens 5 Euro zahlen, fährt er auf einem Radweg in falscher Richtung 15 Euro", so die Rechtsexperten. Und wer das Telefonieren selbst auf dem Velo nicht lassen kann, ist mit 25 Euro Bußgeld dabei. Grundsätzlich gilt, dass jeder Fahrradfahrer gemäßigt und der Verkehrssituation angemessen fahren sollte, da er akustisch und optisch schwer zu orten ist. Und noch ein Tipp: Wo und wie lange man auch immer sich auf sein Fahrrad schwingt, sollte man dies zur eigenen Sicherheit nur mit Fahrradhelm machen, auch wenn dies nicht vorgeschrieben ist.
Im Frühling rüsten sich die Fahrradfans für ihre erste Fahrt zum Arbeitsplatz oder zumersten Ausflug ins Grüne. "Doch ehe man sich auf sein Velo schwingt, sollte man es dringend einem Frühjahrs-Check unterziehen, denn ein Fahrrad, das nicht verkehrssicherist, ist nicht nur gefährlich, sondern auch laut StVZO nicht für den Straßenverkehrzugelassen" so die Rechtsexperten der D.A.S. RechtsschutzVersicherung. Deshalb ist es unerlässlich, vor der ersten Fahrt das Fahrrad auf Herz und Nieren zu prüfen: funktionieren die Bremsen und sind die Bremsklötze in Ordnung; lässt sich die Handbremse leicht bedienen, funktioniert das Licht vorne und hinten. Getestet werden sollte auch, ob die Reflektoren an Speichen und Pedalen in Ordnung und ob die Pedale nach wie vor rutschfest sind. Ist dann die Klingel frisch geölt und gut zu hören, der Sattel intakt und die Reifen ohne Loch, dann kann die erste Fahrradtour des Jahresstarten. Zur eigenen Sicherheit sollte das jedoch nur mit Helm der Fall geschehen.