
Wenn Frauen sich etwas Gutes tun wollen, gehen so manche zum Friseur. Doch was tun, wenn sich das Ergebnis als totaler Flop entpuppt? "Auf jeden Fall sollte man sein Missfallen gleich deutlich zum Ausdruck bringen und im Zweifelsfall den Chef verlangen", erklären die Rechtsexperten der D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Ein Friseur, der seinen Kunden nicht verlieren will, bemüht sich in der Regel, den ungeliebten Look in einen akzeptablen zu verwandeln. Geht es "nur" um ein Geschmacksproblem, ist das reine Kulanz - ganz im Gegensatz zu einer tatsächlich mangelhaften Haarbehandlung.
Ist die Strähnchenfarbe misslungen oder sind die Haare verschnitten, hat der Kunde Anspruch auf kostenlose Nachbesserung. Wenn sich das Friseurteam weigert oder die Kundin ihm die Lösung des Problems nicht zutraut, kann sie auf dessen Kosten auch zur Konkurrenz gehen. Wenn keine gütliche Einigung mit dem Friseur in Sicht ist, bleibt nur, die Friseurinnung als Vermittler heranzuziehen. "Eine Klage auf Schadensersatz oder gar Schmerzensgeld hat meist wenig Aussicht, es sei denn der Friseur hat gravierende Fehler gemacht, die der Kundin oder dem Kunden über längere Zeit zu schaffen machen", so die D.A.S.-Experten.
Ein solch gravierender Fehler könnte beispielsweise eine verunglückte Dauerwelle sein, wenn als direkte Folge ein großflächiger Schaden, wie Haarbruch auftritt. Dann sollte man spätestens am nächsten Tag reklamieren und Beweise sichern, z.B. durch entsprechende Fotos und die Zuziehung eines - kostenpflichtigen - Sachverständigen, den man ebenfalls über die Innung finden kann. Ein hohes Schmerzensgeld über einen Betrag von 1.500.- Euro erhielt übrigens eine Frau, der nach einer unsachgemäßen Dreifachbehandlung sämtliche Haare an der Wurzel abbrachen und die deshalb mehrere Wochen lang eine Perücke tragen musste. Der bisher in Deutschland höchste Schmerzensgeldbetrag von 3.000 Euro wurde einer 15jährigen zugesprochen. In deren Fall war nach unsachgemäßem Färben eine 15 Quadratzentimeter große Stelle am Kopf kahl geblieben, so dass eine Haartransplantation nötig wurde. Der Friseur hatte sich über seine junge Kundin hier sogar noch lustig gemacht.
Wer nach Haarschnitt, Strähnchen oder Dauerwelle entsetzt sein Spiegelbild erblickt,sollte sein Missfallen noch im Salon kundtun. Ein kulanter Dienstleister wird versuchen,seinen Kunden durch Nachbesserung zufrieden zustellen oder ihm finanziellentgegenzukommen. "Bei eindeutigen handwerklichen Fehlern haben Kunden Anspruch aufeine Nachbesserung", erklären die Rechtsexperten der D.A.S., Europas Nr. 1im Rechtsschutz. "Diese muss man nicht bei dem Friseur machen lassen, der einenenttäuscht hat, sondern kann gegen Kostenerstattung auch zur Konkurrenz gehen". Lehntder Verursacher das ab, sollte man sich an die Innung wenden. Die Einschaltung einesSachverständigen und der Klageweg sind nur bei extremen Schäden durch eineFehlbehandlung sinnvoll, da Gerichte nur selten Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüchezugestehen.