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13.03.2008

Tierische Geschenke wollen wohlüberlegt sein

Mieze, Hund & Co nur nach Absprache verschenken

 

Kinder lieben Tiere und daher liegen sie ihrer Familie oft so lange mit diesem Wunsch in den Ohren, bis Großeltern, Tanten oder Eltern nachgeben. Doch wer ein Haustier verschenkt, sollte bedenken, dass ein Lebewesen auch vielerlei Pflichten mit sich bringt. Damit die Freude beim Empfänger nicht schnell wieder verfliegt, sollten daher unbedingt einige Faktoren im Vorfeld abgeklärt werden: Dazu gehören zum Beispiel Platzbedarf und Zeitaufwand für die Pflege des Tieres sowie gesundheitliche Aspekte, die einer Tierhaltung entgegenstehen könnten. "Kleine Kinder sind mit der Verantwortung sicher überfordert, größere wiederum haben oft noch viele andere Interessen", geben die Rechtsexperten der D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz, zu bedenken. "Daher darf ein Kind auch gegen den Willen der Eltern kein Tier als Geschenk annehmen, beziehungsweise haben die Eltern das Recht, die Rückgabe zu veranlassen".

Auswahlkriterien sorgfältig prüfen

Wenn sich die ganze Familie für ein Tier entscheidet, gilt es vorab genau zu überlegen, welches Haustier am besten passt. Zu beachten ist zum Beispiel: Wie viel Zeit kann wer zu welcher Tageszeit für das Tier aufbringen? Wie lange will sich die Familie binden (Lebenserwartung)? Wie viel Bewegung braucht das Tier? Welche Charaktereigenschaften soll es haben? Wie muss es gehalten werden, und welche Kosten bringt es mit sich? Auskünfte geben Züchter, Tierärzte, Zoogeschäft sowie Ratgeber in Buchform oder im Internet. Die D.A.S.-Rechtsexperten erklären: "Nur wer sich vorab umfassend informiert und sich mit dem künftigen Besitzer besprochen hat, muss auch später nicht für Schäden haften, die das Tier anrichtet". Ansonsten kann der Haftungsfall eintreten, wenn das Tier erkrankt oder besonders bissig ist und der Schenkende diese Tatsache absichtlich oder grob fahrlässig verschwiegen hat.

Vorab-Praxistest empfehlenswert

Damit die Beschenkten wissen, was auf sie zukommt, kann es hilfreich sein, erst einmal vorübergehend ein Tier in Pflege zu nehmen. Bei einem solchen Praxistest lassen sich Alltagserfahrungen mit dem Tier sammeln, und es können auch mögliche Allergien zum Vorschein kommen. "In Miet- und Eigentumswohnungen ist es außerdem unbedingt notwendig abzuklären, ob Haustierhaltung im erforderlichen Umfang überhaupt erlaubt ist", sagen die Rechtsexperten. Hat man alle Umstände sorgfältig abgewogen und sich für ein Tier entschieden, können im Lauf eines Tierhalterlebens dennoch Umstände eintreten, die es notwendig machen, den tierischen Hausgenossen wieder wegzugeben. In diesem Fall kann man sein Tier notfalls im Tierheim abgeben



Kurzfassung:

Tiere nur nach Absprache schenken

Pflege-, Haltungsaspekte und Verantwortlichkeiten vorab klären

Tiere als Überraschung zu verschenken, ist in der Regel nicht empfehlenswert. Vielmehr sollte man mit dem Empfänger vorab grundlegende Aspekte klären: Dazu gehören der tägliche Pflegeaufwand, der Bewegungs- und Platzbedarf, die Betreuung bei Abwesenheit sowie Folgekosten der Haltung. Auch die Wunscheigenschaften des Tieres müssen bei der Auswahl beachtet werden, schließlich bekommt die ganze Familie für mehrere Jahre einen Hausgenossen. "Wer noch nie ein Tier bei sich zuhause hatte, sollte sich vorab informieren, ob und welche Tierhaltung für seine Wohnung zugelassen ist", raten die Rechtsexperten der D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. "Empfehlenswert ist zudem zunächst ein Tier zum Test in Pflege zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle damit klar kommen und auch niemand allergisch auf Tierhaare, Heu oder ähnliches reagiert." Rechtlich kann man übrigens die Annahme eines geschenkten Tieres verweigern, beziehungsweise den minderjährigen Sprössling zwingen, ein bereits angenommenes Tier zurückzugeben.

Zuletzt aktualisiert am 29.09.2010

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