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06.03.2008

Wenn der Flieger wegen des Streiks nicht abhebt

Ersatzbeförderung oder Ticketerstattung sind möglich

 

 

 

Wenn einer eine Reise tut, kommt er in diesen Tagen oft nicht weit. Streiks legen nur zu oft die Verkehrsmittel lahm. Doch muss dies nicht in jedem Fall das Ende der Reise bedeuten. Wer zum Beispiel mit dem Flieger in die oder aus den EU-Mitgliedsstaaten reisen möchte, hat zumindest Anspruch auf einen Ausgleich.

 

 

 


Verspätung von Flügen

"Verzögert sich der Abflug bei Kurzstreckenflügen um mehr als zwei Stunden oder bei Langstrecken um mehr als vier Stunden, muss die Fluggesellschaft während der Wartezeit für Mahlzeiten und Erfrischungen sorgen", informieren die Rechtsexperten der D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. "Die Airline muss ihren Passagieren außerdem Gelegenheit zu kostenfreien Telefonanrufen, Faxen oder E-Mails bieten". Wird der Flug auf den nächsten Tag verschoben, haben die Fluggäste auch Anspruch auf eine kostenfreie Übernachtung im Hotel samt Transport dorthin.

"Verzögert sich der Abflug um mindestens fünf Stunden können Reisende sogar ganz vom Flug zurücktreten und sich den Ticketpreis erstatten lassen", erläutern die Rechtsexperten. Sofern ein Fluggast aufgrund des Streiks bei einem Zwischenstopp stecken bleibt, kann er eine alternative Beförderung zum ursprünglichen Ab- oder Zielflughafen verlangen.

Flug gestrichen

Wird der Flug annulliert, muss die Airline ihren Kunden eine Ersatzverbindung anbieten. Im Klartext bedeutet dies: Das Flugticket verfällt nicht, sondern kann für die nächstmögliche Verbindung zum Ziel ohne Aufpreis genutzt werden. Die Rechtsexperten ergänzen: "Wenn ein Flugreisender nicht auf einen Ersatztransport warten möchte, kann er alternativ auch ganz von der Reise direkt zurücktreten. In diesem Fall werden die Ticketkosten ohne Abzug erstattet".



Kurzfassung:

Ersatzbeförderung oder Ticketerstattung im Streikfall

Flugreisende haben innerhalb der EU geregelte Ansprüche

Wer wegen des Streiks seinen Flug nur mit Verspätung oder gar nicht antreten kann, hatgegenüber der Airline fest geregelte Ansprüche. "Reisende können bei Annullierung desFluges entweder die nächstmögliche Beförderung ohne jeden Aufpreis nutzen oder ganzvon der Reise zurücktreten und sich den vollen Ticketpreis erstatten lassen", erklären die Rechtsexperten der D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Verzögert sich einFlug um mindestens zwei Stunden (bei Langstreckenflügen vier Stunden), müssen die Passagiere bewirtet werden. Verschiebt sich der Flug auf den nächsten Tag, gibt es eineÜbernachtung gratis.

Zuletzt aktualisiert am 29.09.2010

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