
Viele Senioren scheuen vor dem Schritt ins Senioren- oder Pflegeheim zurück und sehen dies als letzte Möglichkeit, wenn die Gesundheit keine Alternativen mehr zulässt. Sie möchten gerne selbständig in ihrem eigenen Zuhause ihren Lebensabend verbringen. Dies ist nur zu verständlich, vor allem wenn man bedenkt, dass mit abnehmender Mobilität die Bedeutung der eigenen vier Wände zunimmt. Gleichzeitig bringt die demografische Entwicklung in Deutschland - der Verzicht auf Kinder, die starke Abnahme von Mehrkinderfamilien verbunden mit einer ständig wachsenden Lebenserwartung - es jedoch mit sich, dass viele Menschen ihren dritten Lebensabschnitt eben nicht mehr daheim in der Familie erleben können. Schon 2050 wird laut Statistischem Bundesamt jeder Dritte 60 Jahre oder älter sein.
"Diese Entwicklung macht neue Wohnkonzepte, also zukunftstaugliche und altersgerechte Lebens- und Wohnformen notwendig, die den Bedürfnissen älterer Menschen und ihren etwaigen körperlichen Einschränkungen Rechnung tragen", erklären die Rechtsexperten der D.A.S., Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. "Denn eine gute Wohnqualität ist die Basis einer entsprechenden Lebensqualität", fügen die Experten hinzu.
Bundesweit haben sich in den vergangenen Jahren hunderte von Wohnprojekten unterschiedlicher Zusammensetzung für das "Wohnen im Alter" gegründet. Gemeinschaftliche Wohnprojekte beispielsweise, Häuser, in denen Alt und Jung, Senioren unter sich, Nicht-Behinderte mit Behinderten und Alleinerziehende mit Singles jeden Alters zusammenleben. Viele diese Projekte beruhen auf privater Initiative. Da sie sich inzwischen zunehmender Anerkennung erfreuen, gibt es bereits in jedem Bundesland eine entsprechende Beratungsstelle.
Neben der Form des "Betreuten Wohnens Zuhause" ist das "Betreute Wohnen" in einer Wohnanlage, in Wohn- oder Hausgemeinschaften inzwischen weit verbreitet. Diese betreuten Wohngemeinschaften, die häufig aus sechs bis acht hilfs- oder pflegebedürftigen Menschen bestehen, werden meist von Angehörigen, Seniorenvereinen oder auch ambulanten Pflegediensten organisiert. Die Rechtsexperten erläutern: "Diese Gemeinschaften unterliegen in der Regel nicht dem Heimgesetz, so dass sie über Ausstattung und Personaleinsatz frei bestimmen können".
Die Bewohner, ob pflegebedürftig oder nicht, oder ihre persönlichen Vertreter sind die "Hausherren" ihrer Wohnungen, die im Idealfall in ihren bisherigen Wohnvierteln liegen und unterzeichnen ganz reguläre Mietverträge. Ihre Betreuer oder Pfleger fungieren als Gäste bzw. Dienstleister. Dieses Modell der betreuten Wohngemeinschaft eignet sich hervorragend für pflegebedürftige Menschen und mit den entsprechenden Einrichtungen auch für Demenzkranke.
Mit zunehmendem Alter gewinnt das Zuhause an Bedeutung. Die Lebensqualität hängt, bedingt durch körperlichen und psychischen Energieabfall, geringere Mobilität und mögliche körperliche Beschwerden mehr und mehr von der Wohnqualität ab. Deshalb lehnen viele Senioren den Schritt ins Alters- oder gar Pflegeheim ab, auch wenn sie keine Möglichkeit haben, innerhalb der Familie ihren dritten Lebensabschnitt zu verbringen. Neue Wohnformen, von der Anpassung der Wohnung an die eigenen Bedürfnisse über Hilfen im Alltag bis hin zu gemeinschaftlichen Wohnprojekten und "Betreutem Wohnen", bieten gute Alternativen. Sozialstationen, Pflegedienste, Institutionen der Wohlfahrtspflege aber auch Wohnungsbaugesellschaften stehen bei der Entwicklung eines Konzeptes für "Betreutes Wohnen" unterstützend zur Seite. Für das Leben in einer solchen Gemeinschaft, die in der Regel nicht dem Heimrecht unterliegt, muss man in etwa mit den gleichen Kosten rechnen wie im Pflegeheim: Miete, Haushaltsgeld, Betreuung durch Präsenzkräfte sowie die individuelle Pflege. Letztere wird von der Pflegekasse mit den üblichen Sätzen erstattet, da betreute Wohngemeinschaften sozialrechtlich als eigener Haushalt betrachtet werden und somit den Bestimmungen der Pflegeversicherung für ambulante Betreuung unterliegen.