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Handgreiflichkeiten von Lehrern

... Hornhaut am Schüler-Po
Es war keine gute Zeit, die alte Zeit, als staatliche verordnete Stundengeber ihren Schülern mit dem Zeigestock Disziplin einbläuten, mit dem Holzlineal auf die Handflächen von Sechsjährigen einhieben oder ihnen durch Strafmaßnahmen die Würde nahmen.


Prügeln verboten

Inzwischen ist in unserem Land die Menschenwürde, die Freiheit und körperliche Unversehrtheit jeder Person als höchstes Gut garantiert - und damit sind auch Schüler vor schlagwütigen Lehrern geschützt. Jegliche Art von körperlicher Züchtigung oder körperliche Gewalt ist also verboten.

Ebenso sind auch andere entwürdigende Maßnahmen in den jeweiligen Schulgesetzen untersagt, wie z.B. das in die Ecke stellen.

Tipp!

Befindet sich dein Lehrer allerdings in einer Notwehr - oder Nothilfesituation, ist die Anwendung körperlicher Gewalt zulässig.

Beispiel:

Nach der großen Pause fordert der Klassenlehrer die Schüler mehrmals auf, in die Klasse zu gehen. Schließlich packt er einen von ihnen am Arm und befördert ihn in das Schulgebäude. Das ist erlaubt.

Wer sich dagegen durch einen Lehrer angegriffen fühlt, kann sich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde zur Wehr setzen. Einlegen können diese die Erziehungsberechtigten oder der volljährige Schüler.

Im schlimmsten Fall kann sich ein Lehrer, der Schüler schlägt, wegen Körperverletzung strafbar machen. Hier kann Anzeige bei der Polizei erstattet werden.

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Zuletzt aktualisiert am 16.01.2011

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