Klassentreffen ehemaliger und inzwischen ergrauter Pennäler dienen besonders der Erinnerung an gemeinsam begangene Untaten. Die sind zwar heute ebenso verboten, wie damals - gehören aber zum Schulalltag wie Schulhof und Tafel. Nimmt der Unsinn überhand, gibt's erzieherische Dämpfer. Auch das war schon immer so.
Die Mittel ...
Erziehungsmaßnahmen sind einfache pädagogische Maßnahmen, die dazu beitragen, dass ein Laden wie die Schule läuft. Dabei steht der pädagogische Zweck im Vordergrund. Das Lehrpersonal kann so auf die Schüler mäßigend einwirken und nachhaltig belehren.
Als Erziehungsmaßnahmen gelten beispielsweise
- Gespräche, Ermahnungen, Klassenbucheinträge, schriftliche Mitteilungen an die Eltern.
- Nachsitzen in Verbindung mit einer Nacharbeit ohne Zusatzaufgaben um unter Aufsicht versäumten Lehrstoff nachzuarbeiten. Die Eltern sind vorher zu benachrichtigen.
- Umsetzen eines Schülers innerhalb des Klassenzimmers.
- Zeitweise Wegnahme von Gegenständen (z.B. störende und gefährliche Gegenstände).
- ein "Blauer Brief" als Information an die Erziehungsberechtigten über mangelnde Vorbereitung auf den Unterricht, fehlende Hausaufgaben oder mangelnde Beteiligung am Unterricht.
- der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde.
- Strafarbeit wegen Störens.
- die Verpflichtung des Schülers, angerichtete Schäden selbst zu beheben.
- die Erledigung von Aufgaben, an denen der Schüler sein Fehlverhalten erkennt.
... zum Zweck
Die Schulgesetze der Länder nennen die aufgeführten Maßnahmen oder eine Auswahl daraus als Beispiele, geben aber keine abschließende Aufzählung der Erziehungsmaßnahmen. Dies würde den Ermessensspielraum des Lehrers zu sehr einengen.
Welche Maßnahme im Einzelnen angewendet wird, entscheidet der Lehrer bzw. das Lehrerkollegium. Wichtig ist, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingehalten wird. Das heißt, von mehreren möglichen Erfolg versprechenden Mitteln muss der Lehrer zunächst das mildeste Mittel anwenden, also jenes, das den geringsten Eingriff bedeutet. Dieser Grundsatz wird auch als Übermaßverbot bezeichnet.
Tipp!
Grundsätzlich gilt: Wie auch immer diese einfachen pädagogischen Maßnahmen geartet sind, sie müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Tat stehen!
Lehrer sind übrigens auch befugt, Schülern Gegenstände wie zum Beispiel Handys vorübergehend wegnehmen, wenn ein geordneter Unterricht auf eine andere Art und Weise nicht aufrechtzuerhalten ist.
Generell ist es zwar erlaubt, Mobiltelefone in die Schule mitzunehmen, allerdings
nur in ausgeschalteter Form während des Unterrichts. Das Mitbringen der Handys ist erlaubt, weil es von dem im Grundgesetz verankerten Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit umfasst wird.
Ein Recht auf eine Störung der schulischen Ordnung oder Dinge, die den schulischen Erziehungsauftrag ins Wanken bringen, gibt es deswegen aber nicht.
Dein Recht auf
freie Entfaltung der Persönlichkeit erstreckt sich übrigens auch darauf, dich nach eigenem Geschmack und Stil zu kleiden. Erst wenn durch die Kleidung von Schülern der Unterricht gestört wird, ist die Grenze erreicht. Das ist zum Beispiel der Fall bei allzu sexy und aufreizender Kleidung. So wurden an einzelnen Schulen bereits bauchfreie Tops verboten. Ob diese Kleidungsstücke wirklich den Unterricht stören, haben die Gerichte noch nicht abschließend entschieden.
Fehlentscheidungen des Lehrers
Fehler sind menschlich und da Lehrer auch nur Menschen sind, unterlaufen ihnen manchmal auch Ermessensfehler. Solche Ermessensfehler bei Erziehungsmaßnahmen können z.B. vorliegen, wenn der Lehrer bei seiner Entscheidung gar nicht berücksichtigt hat, dass es mehrere mögliche Maßnahmen gab, aus denen ausgewählt werden konnte.
Unsachliche Überlegungen führen ebenfalls leicht zu Fehlentscheidungen genauso wie gegebenenfalls die Tatsache, dass die Schuld des Missetäters möglicherweise gar nicht erwiesen ist.
Nicht zulässig ist eine Erziehungsmaßnahme auch. ..
- als vorbeugende Vergeltung eines vielleicht noch folgenden Verhaltens zum Schaffen eines abschreckenden Beispiels
- als Kollektivstrafe für eine ganze Klasse oder Gruppe
- als Folge eines Affekts des Lehrers (z.B. Wut oder Rache).
Tipp!
Natürlich nicht zulässig sind diskriminierende oder herabsetzende Maßnahmen wie das In-die-Ecke-stellen, Kniebeugen-machen-lassen oder mechanische Abschreibeaufgaben von mehreren Seiten.
Wichtig ist auch, dass ein Lehrer gerecht ist. Er darf nicht bei ein- und derselben Pflichtverletzung verschiedene Schüler unterschiedlich behandeln. Denn auch die Schule ist an den Artikel 3 des Grundgesetzes gebunden, der besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.
Rechtsmittel bei Erziehungsmaßnahmen
Jeder Schüler hat das Recht, sich gegen eine verhängte Erziehungsmaßnahme mittels eines
formlosen Rechtsbehelfs zur Wehr zu setzen. Wenn du minderjährig bist, werden dies deine Eltern für dich tun.
Eine gerichtliche Überprüfung findet dagegen in der Regel nicht statt.
Erziehungsmaßnahmen sind nur leichtere Maßnahmen, mit denen sich die Gerichte nicht befassen wollen und die keine so genannten Verwaltungsakte darstellen.