Wer krank ist, soll gesund werden und sich daheim pflegen (lassen). Denn Unwohlsein behindert Konzentration und Arbeitsleitung - das gilt sowohl für Erwachsene als auch für Schüler.
Umgangsform statt Gesetzestext
Höflichkeit und guter Ton regeln, was in einzelnen Schulbestimmungen unterschiedlich geregelt ist:
So sollte
- spätestens am zweiten Krankheitstag die Schule telefonisch, per E-mail oder Telefax von deinen Eltern oder dir (bei Volljährigkeit) benachrichtigt werden,
- eine schriftliche Entschuldigung nachgereicht werden, sobald du wider gesund bist und
- ein ärztliches Attest bei längerer Krankheit vorgelegt werden.
Plötzlich und unerwartet
Fühlst du dich während des Unterrichts plötzlich elend, melde dich bei deinem jeweiligen Fachlehrer. Der entscheidet, ob und wann du vorzeitig nach Hause darfst. Bei Minderjährigen wird er üblicher Weise die Eltern bitten, den Sprössling möglichst abzuholen.
Das ist weder Bürokratie noch Schikane: Die Eltern haben ein Recht auf Information. Sie müssen wissen, dass du daheim bist und nicht die Schule schwänzt. Außerdem: Es muss sich schließlich jemand darum kümmern, dass du sicher heim kommst und versorgt wirst.
Tipp!
Ob du auf eine Unterrichtsbefreiung hoffen kannst, wenn du zum Arzt gehen musst, erfährst du hier.