Juhu, die Abschlussprüfung ist bestanden! In den Müll mit den ganzen Heften, Kopien und Blättern, die sich in all den Jahren angesammelt haben! Jetzt ist Feiern angesagt - "School's out for summer, school's out forever!" Nie mehr Schule!
Wie lange musst du die Schule besuchen?
Die Zeiten, in denen es eine einheitliche
Altersgrenze für das Ende der Schulpflicht gab, sind vorbei. Heute gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen darüber, wann die Schulpflicht endet bzw. wann ein Schüler auf Antrag von der Schulbehörde vorzeitig von der Schulpflicht entlassen werden kann.
Vollzeitschulpflicht
Dein Pflichtaufenthalt, also die
Vollzeitschulpflicht in der Schule, beträgt aufgrund einer bundesweiten Leitlinie neun, höchstens zehn Jahre.
Mit anderen Worten: Du bist neun (z.B. in Bayern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Thüringen, Sachsen-Anhalt) oder zehn Jahre (z.B. Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen) ausschließlich mit deiner Schulausbildung beschäftigt. Im Normalfall sind das vier (in manchen Bundesländern sechs) Jahre auf der
Grundschule und vier bis sechs Jahre auf der
weiterführenden Schule (z.B. Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule).
Ist danach endlich Schluss?
Normalerweise nein!
Denn nach der Vollzeitschulpflicht ist die staatlich verordnete Büffelzeit noch nicht beendet. Nun bist du nämlich noch
teilzeit- oder
berufsschulpflichtig.
Auszubildende müssen zur Berufsschule
Du gehörst zu den Glücklichen, die trotz des engen Arbeitsmarktes eine Ausbildungsstelle gefunden haben? Glückwunsch! Dann beginnst du deine Ausbildung und gehst nebenbei in eine
Berufsschule. Die
Berufsschulpflicht endet mit Abschluss der Ausbildung, in einigen Bundesländern (z.B. Bayern) jedoch spätestens mit Vollendung des 21. Lebensjahres.
Tipp!
Wenn dein Ausbildungsbetrieb dir für den Schulbesuch nicht frei gibt, begeht dein Chef grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit, die zu hohen Bußgeldern führen kann. Das bewusste Abhalten vom Schulbesuch kann sogar eine Straftat sein und zu einer Freiheitsstrafe führen.
Keine Ausbildungsstelle gefunden und trotzdem zur Schule?
Das ist bitter:
Keine Berufsausbildung,
kein berufsvorbereitender Lehrgang,
kein Arbeitsverhältnis? Besuchst du auch
keine Oberschule, musst du in einigen Bundesländern (z.B. Berlin) ein so genanntes Berufsgrundbildungsjahr oder einen anderen Lehrgang an der Berufsschule absolvieren. Weitere Ausnahmen bestehen, wenn z. B. eine Schülerin schwanger wird. Sie kann in diesem Fall von der Schulpflicht befreit werden. Näheres regeln aber die jeweiligen Landesgesetze.
Schüler am Gymnasium
Bist du an einer höheren Lehranstalt, wie z.B. an einem Gymnasium, leistest du deine Teilzeitschulpflicht durch den freiwilligen Besuch der Oberstufe bzw. Kollegstufe (Sekundarstufe II) ab.