ivw
Klicken Sie auf die Karikatur und Sie sehen sie größer.

Dauer der Schulpflicht

... wem die Stunde schlägt

 

 

Juhu, die Abschlussprüfung ist bestanden! In den Müll mit den ganzen Heften, Kopien und Blättern, die sich in all den Jahren angesammelt haben! Jetzt ist Feiern angesagt - "School's out for summer, school's out forever!" Nie mehr Schule!

Wie lange musst du die Schule besuchen?

Die Zeiten, in denen es eine einheitliche Altersgrenze für das Ende der Schulpflicht gab, sind vorbei. Heute gibt es in jedem Bundesland unterschiedliche Regelungen darüber, wann die Schulpflicht endet bzw. wann ein Schüler auf Antrag von der Schulbehörde vorzeitig von der Schulpflicht entlassen werden kann.

Vollzeitschulpflicht

Dein Pflichtaufenthalt, also die Vollzeitschulpflicht in der Schule, beträgt aufgrund einer bundesweiten Leitlinie neun, höchstens zehn Jahre.

Mit anderen Worten: Du bist neun (z.B. in Bayern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Thüringen, Sachsen-Anhalt) oder zehn Jahre (z.B. Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen) ausschließlich mit deiner Schulausbildung beschäftigt. Im Normalfall sind das vier (in manchen Bundesländern sechs) Jahre auf der Grundschule und vier bis sechs Jahre auf der weiterführenden Schule (z.B. Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule).

Ist danach endlich Schluss?

Normalerweise nein!

Denn nach der Vollzeitschulpflicht ist die staatlich verordnete Büffelzeit noch nicht beendet. Nun bist du nämlich noch teilzeit- oder berufsschulpflichtig.

Auszubildende müssen zur Berufsschule

Du gehörst zu den Glücklichen, die trotz des engen Arbeitsmarktes eine Ausbildungsstelle gefunden haben? Glückwunsch! Dann beginnst du deine Ausbildung und gehst nebenbei in eine Berufsschule. Die Berufsschulpflicht endet mit Abschluss der Ausbildung, in einigen Bundesländern (z.B. Bayern) jedoch spätestens mit Vollendung des 21. Lebensjahres.

Tipp!

Wenn dein Ausbildungsbetrieb dir für den Schulbesuch nicht frei gibt, begeht dein Chef grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit, die zu hohen Bußgeldern führen kann. Das bewusste Abhalten vom Schulbesuch kann sogar eine Straftat sein und zu einer Freiheitsstrafe führen.


Keine Ausbildungsstelle gefunden und trotzdem zur Schule?

Das ist bitter: Keine Berufsausbildung, kein berufsvorbereitender Lehrgang, kein Arbeitsverhältnis? Besuchst du auch keine Oberschule, musst du in einigen Bundesländern (z.B. Berlin) ein so genanntes Berufsgrundbildungsjahr oder einen anderen Lehrgang an der Berufsschule absolvieren. Weitere Ausnahmen bestehen, wenn z. B. eine Schülerin schwanger wird. Sie kann in diesem Fall von der Schulpflicht befreit werden. Näheres regeln aber die jeweiligen Landesgesetze.


Schüler am Gymnasium

Bist du an einer höheren Lehranstalt, wie z.B. an einem Gymnasium, leistest du deine Teilzeitschulpflicht durch den freiwilligen Besuch der Oberstufe bzw. Kollegstufe (Sekundarstufe II) ab.
Weitere themenbezogene Seiten
Zuletzt aktualisiert am 26.01.2011

Die Informationen auf unserer Homepage sind sorgfältig recherchiert. Eine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Beiträge kann jedoch nicht übernommen werden.
  • Druckversion
  • Zurück
Pfad zur aktuellen Seite
Sie befinden sich hier: Start > Schule & Unterricht > Schulpflicht
Hauptnavigation
Webseiten der D.A.S.
Allgemeine Seiten
Europas Nr.1 im Rechtsschutz.
 
Suchbegriff eingeben - mit Enter-Taste Suche starten